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Ab 2019 gibt es Hartz IV an der Supermarktkasse

Mitte des Jahres startete in neun Arbeitsagentur-Bezirken ein Pilotprojekt der besonderen Art: Hartz IV Empfänger konnten sich ihren Hartz IV Vorschuss in Notsituationen direkt beim Supermarkt an der Kasse auszahlen lassen. Der Testlauf endete Mitte August – Nun klärt sich, ob und in welcher Form das Verfahren flächendeckend eingeführt werden soll.

So funktioniert die Hartz IV Auszahlung derzeit

Für den Bezug von Arbeitslosengeld II wird ein Konto benötigt, auf welchem die Jobcenter-Leistungen überwiesen werden. Das Problem: Nicht jeder Hilfebedürftige besitzt ein Bankkonto. Für diese Fälle stehen in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zwar Kassenautomaten, die das Geld dann in bar an den Hilfebedürftigen auszahlen. Allerdings sind diese sehr störanfällig. Im schlimmsten Fall kommt der Hilfebedürftige nicht an sein Geld. Insbesondere in finanziellen Notlagen – wenn ein Hartz IV Vorschuss gewährt wird – ist dieser Umstand ein absolutes Desaster!

Testlauf „Hartz IV an der Supermarktkasse“

Die Arbeitsagentur hat dieses Problem erkannt und startete aus diesem Grund ein Pilotprojekt mit insgesamt neun Arbeitsagentur-Bezirken. Zu den Standorten gehörten unter anderem München, Dortmund und Wolfsburg. Hier bekamen Hilfebedürftige von Mai bis Mitte August die Möglichkeit, sich in finanziellen Notlagen Bargeld an der Supermarktkasse auszahlen zu lassen.

Dafür erhielten sie von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter einen „neutral gehaltenen“ Zettel mit einem Barcode, welcher an der Kasse der teilnehmenden Händler vorgezeigt werden musste. Zu den beteiligten Händlern gehörten neben Rewe, Penny und Real auch dm und Rossmann.

Pilotprojekt kam gut an

Allein die Arbeitsagentur Schwandorf hat in der Testphase rund 45.700 Euro über die Kassen der Händler an Hilfebedürftige ausgezahlt. In allen neun Pilotstandorten betrug die Auszahlung bis Mitte August insgesamt über eine halbe Million Euro – Rund 2.100 Auszahlungen wurden insgesamt getätigt.

Das Verfahren hat störungsfrei funktioniert und wurde von den betroffenen Hilfebedürftigen sehr gut akzeptiert, so die Nürnberger Bundesbehörde.

2019 wird das Verfahren flächendeckend eingeführt

Im November 2018 soll das Pilotprojekt in 20 weiteren Dienststellen eingeführt werden. Und ab 2019 können Hilfsbedürftige dann in ganz Deutschland Geld an der Kasse „abheben“, denn das Verfahren soll bis Ende Januar 2019 flächendeckend eingeführt werden.

Gedanken von der Redaktion

Sollten nicht eigentlich die Jobcenter und Arbeitsagenturen selbst dafür sorgen, dass Hilfebedürftige – auch in finanziellen Notsituationen – sofort an ihr Geld kommen?

Geld von der Supermarktkasse zu erhalten ist einerseits zwar unkompliziert für den Hilfebedürftigen, allerdings gerät er dadurch auch in eine sehr unangenehme Situation. Denn auch, wenn lediglich ein „neutral gehaltener“ Barcode vorgezeigt werden muss – Die Kassenmitarbeiter dürften sofort wissen, aus welchem Grund die Auszahlung erfolgt. Wenn andere Einkäufer die Auszahlung an der Kasse mitbekommen, dürfte das Schamgefühl für den Betroffenen noch größer sein.

Titelbild von Pexels.com via Fancycrave.com