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Heizungsgesetz gefährdet Angemessenheit der Wohnung beim Bürgergeld

Wohnblock mit Spielplatz im Vorhof

Soziale Härten sollen beim Heizungsgesetz aus dem Hause von Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) abgefedert werden. Dabei richtet sich der Blick jedoch nur auf Eigentümer, nicht aber auf jene, die später die Kosten tragen müssen: die Mieter. Für Bürgergeld Bedürftige ist das besonders prekär. Steigt die Miete, gilt die Wohnung danach möglicherweise nicht mehr als angemessen.

Die Sanierungsumlage

Die sogenannte Sanierungsumlage ist einer der Punkte, die von der Politik bislang kaum bis gar nicht erwähnt werden. Mietervereine indes und auch der Verband „Haus und Grund“ haben bereits auf die Folgen aufmerksam gemacht, sollte das Verbot von Gas- und Ölheizungen in der geplanten Form umgesetzt werden.

Bis zu drei Euro mehr je Quadratmeter

Die Umlage – verankert in § 559 BGB – erlaubt es Vermietern, jährlich acht Prozent der Sanierungskosten auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen. Bei 30.000 Euro wären das 2.400 Euro und somit 200 Euro monatlich. Allerdings gilt eine Grenze: Demnach darf die Miete binnen sechs Jahren um nicht mehr als 3,00 Euro pro Quadratmeter steigen (2,00 Euro, sofern der Quadratmeterpreis vorher unter 7,00 Euro lag).

Weitere Infos zur Mieterhöhung bietet mietrecht.de unter: Mieterhöhung nach Modernisierung

Mieten sind schon jetzt eine Belastung

Schon jetzt sind viele Haushalte an einem Punkt, an dem finanziell nichts mehr geht. Dann auch noch eine höhere Miete bezahlen zu müssen, wird schwer. Noch schwerer dürfte es sein, eine günstigere Wohnung zu finden. Denn die sind landauf, landab, absolute Mangelware.

Wann ist eine Unterkunft angemessen?

Bei Bürgergeld Bedürftigen werden die Kosten der Unterkunft und Heizung zwar übernommen. Aber: Sie müssen angemessen sein. Welche Richtwerte dabei zugrunde gelegt werden, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und richtet sich nach den örtlichen Richtlinien. Wie und wie oft die Angemessenheit „definiert“ werden muss, ergibt sich aus § 22c SGB II.

Prüfung alle zwei Jahre

Demnach sind Kreise und kreisfreie Städte verpflichtet, die Werte alle zwei Jahre zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Hierzu bedarf es schlüssiger Konzepte, die auf einem qualifizierten Mietspiegel, Mietdatenbanken oder statistischen Datenerhebungen beruhen. Falls dies nicht möglich ist, greifen laut Gesetz die Höchstwerte des Wohngeldgesetzes plus zehn Prozent.

Konsequenz: Kostensenkungsverfahren

Nun hat sich in der Vergangenheit leider sehr oft gezeigt, dass die zuständigen Behörden diesbezüglich gerne schludern und mit veralteten Werten arbeiten. Erachtet das Jobcenter die Unterkunftskosten infolgedessen als nicht angemessen, kommt es zum Kostensenkungsverfahren. Dann bleiben nach der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten sechs Monate für die Suche nach einer günstigeren Wohnung. Findet man in dieser Zeit keine neue Bleibe oder andere Möglichkeiten, die Wohnkosten zu senken, bleibt häufig nur, dass man die Differenz aus dem Regelsatz selbst zahlt – nur in Ausnahmefällen, wenn man glaubhaft darlegt, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben und dennoch nichts gefunden zu haben, würde das Jobcenter auch die unangemessenen Wohnkosten weiter zahlen.

Banger Blick auf das Ende der Karenzzeit

Dieses Problem kommt auch auf all jene zu, die neu im Bürgergeldbezug sind. Denn die Karenzzeit, während der nicht auf die Angemessenheit der Wohnung geschaut wird, endet nach zwölf Monaten. Dann kommt der Bürgergeld-Hammer und schlägt mit ganzer Härte zu.

Gericht definiert neue Regeln für angemessenen Wohnraum bei Bürgergeld

Gebäudeenergiegesetz verschärft die Probleme

Verschärft wird diese Problematik durch das Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz. Denn angenommen, die Miete steigt um einen Euro, wären das bei einem Single rund 50 Euro mehr im Monat (angemessen sind 45 bis 50 Quadratmeter) und bei einer vierköpfigen Familie mit rund 90 Quadratmetern bereits 90 Euro.

Behörde in Wohnungssuche einbinden

Die Wahrscheinlichkeit, als Bürgergeld Bedürftiger mit einem Kostensenkungsverfahren konfrontiert zu werden, nimmt dadurch zu. Was dann? Eine Antwort darauf ist die Regierung bislang schuldig geblieben. Lediglich die Bürgerbeauftragte für Soziales aus Schleswig-Holstein hat eine Lösung vorgeschlagen: Statt nutzlose Kostensenkungen zu fordern, müssten die Behörden in die Wohnungssuche eingebunden werden. Damit würde man sich sehr viel Ärger und noch mehr Angst vor dem Wohnungsverlust sparen.

Ausnahme beim Gebäudeenergiegesetz für Bürgergeld Bedürftige

Bild: Marcus_Hofmann/ shutterstock.com