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Pfändungstabelle: Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023

Mann versteckt Spardose vor Armen eines Mannes im schwarzen Anzug, Richterhammer

Die Pfändungsfreigrenzen steigen auch in diesem Jahr. Zwar in kleineren Schritten als im Vorjahr. Doch die allgemeine Teuerung, gerade bei Lebensmitteln und Energie, spiegelt sich durchaus in der Pfändungstabelle wider. Der unpfändbare Teil des Einkommens steigt ab dem 01.07.2023 von 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro. Das entspricht einem Plus von etwa 5,4 Prozent. Voriges Jahr waren es rund 6,18 Prozent.

Bekanntmachung der Werte

Die neuen Werte, die seit der Reform durch das Bundesministerium der Justiz inzwischen jährlich angepasst werden müssen, gelten ab dem 1. Juli 2023 bis Ende Juni 2024. Die jüngste Anpassung, die bereits am 15. März im Bundesgesetzblatt publiziert wurde, geht aus der „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023)“ hervor.

Die Entwicklung im Detail

FÜRBIS 30.06.2023AB 01.07.2023
Alleinstehende (Grundfreibetrag)1.330.16 €1.402,28 €
zusätzlich für einen Unterhaltsgläubiger500,62 €527,76 €
zusätzlich für zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger278,90 €294,02 €
höchster Grundpfändungsbetrag2.946,38 €3.106,12 €

Insgesamt werden die Pfändungsfreibeträge ab Juli um 5,4 Prozent angehoben. Der Nettoverdienst, ab dem voll gepfändet werden darf, beträgt ab 1. Juli 2023 4.298,81 Euro, bis zum 30.06.2023 sind es 4.077,72 Euro.

direkt zur Pfändungstabelle ab 01.07.2023

Beispiele

Wir bemühen den Musterbürger aus dem vorigen Jahr. Ein Familienvater mit zwei Kindern verdient netto 2.458,90 Euro. Der Lohn wird aufgrund von Schulden aus einer alten Selbstständigkeit gepfändet. Zunächst einmal wird der Lohn auf einen durch 10 teilbaren Betrag abgerundet (gemäß § 850c Abs. 5 ZPO). Damit ist ein Betrag von 2.450 Euro relevant. Berücksichtigt werden müssen die Ehefrau und zwei Kinder als „Unterhaltsgläubiger“. Gemäß der neuen Tabelle darf das Einkommen nicht mehr gepfändet werden. Aktuell würden noch 18,43 Euro einbehalten.

Einem Single ohne Unterhaltspflichten mit einem Nettogehalt von abgerundet 1.510 Euro – was etwa dem Mindestlohn bei Vollzeit entsprechen würde – werden nach den neuen Vorgaben 75,40 Euro gepfändet (vorher 125,89 Euro). Somit bleibt einem Single durch die neue Pfändungstabelle ab Juli 2023 deutlich mehr zum Leben – in unserem Beispielfall 50,49 Euro.

Für weitere Berechnungen kann auch unser Pfändungsrechner genutzt werden.

Pfändungsschutzkonto nutzen

Am einfachsten lassen sich die Pfändungsfreigrenzen über ein Pfändungsschutzkonto realisieren. Dadurch ist der persönliche Freibetrag automatisch vor einer Pfändung geschützt. Dazu muss das bestehende Konto in ein Pfändungsschutzkonto gewandelt werden.

Bild: Bild: vchal/ shutterstock.com