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Mehr als 50 Prozent der Hartz IV Bescheide waren falsch

Mülleimer mit falschen Hartz IV Bescheiden

Kein gutes Haar lässt eine Sozialberatung am Bürgergeld. Es sei letztlich nur alter Wein in neuen Schläuchen, gespickt mit einer Vielzahl von Regelungslücken zum Nachteil der Betroffenen. Wie problembehaftet das System ist, beweist der Rückblick des Vereins. Demnach war über die Hälfte der Hartz IV Bescheide im Jahr 2022 falsch. Die Vorjahre wiesen eine ähnlich hohe Fehlerquote auf. Die Sozialberatung Ruhr e.V. spricht deshalb von einem Systemfehler.

Keine Verbesserung durchs Bürgergeld

Zu kompliziert, zu bürokratisch: Diese Bewertung des Hartz IV Systems stammt nicht etwa von Sozialverbänden oder Beratungsstellen. Es sind die Worte von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der mit dem Bürgergeld Abhilfe schaffen wollte. Wirklich gelungen ist ihm und der Ampelregierung dieser Schritt nicht, findet die Sozialberatung Ruhr e.V.

Diese konkreten Punkte müssen sich beim Bürgergeld ändern

Seit Jahren hohe Fehlerquote

Schon die Vereinfachungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie vorgenommen wurden, hätten nicht dazu geführt, dass die Zahl der Fehlbescheinigungen zurückgegangen sei. Für das Jahr 2022 und auch die Jahre davor habe die Quote der rechtswidrigen Hartz IV Bescheide – künftig Bürgergeld-Bescheide – bei 50 Prozent gelegen. Daher könne es sich nicht nur um Fehler einzelner Sachbearbeiter handeln, sondern um einen Systemfehler.

Grundsätzliche Revision verpasst

„Die Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Revision dieser völlig verfehlten Gesetzeskonstruktion“

sei mit dem Bürgergeld nicht ergriffen worden. Stattdessen habe man ein schlechtes Gesetz umdeklariert. Sowohl das SGB II als auch das SGB XII seien „völlig verunglückte Rechtsnormen“, die bereits zigfach geändert worden seien. Das Bürgergeld wäre ein Anlass für einen Neuanfang gewesen, mit dem alle klarkommen. Doch hat man nur herumgebastelt und neue Fehler eingebaut.

Regelungslücken im Bürgergeld

Als Beispiel führt Anton Hillebrandt von der Sozialberatung Ruhr e.V. unter anderem die Einkünfte von Schülerinnen und Schülern auf. Sie hätten bislang 2.400 Euro anrechnungsfrei in den Schulferien verdienen dürfen. Da die Neuerung erst zum 1. Juli 2023 greife, gelte bis dahin: Die Einkommen aus Schülerjobs werden als normale Einkommen gewertet, mit einem Grundfreibetrag von nur 100 Euro und 20 Prozent Erwerbstätigenfreibetrag. Kurzum: eine Schlechterstellung.

Hinweis der Redaktion: Diese Regelungslücke zum Einkommen bei Schülern während der Schulferien hat man nun geschlossen. Im § 1 der Bürgergeld-Verordnung (Bürgergeld-V) hat man durch Artikel 1 V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 38 die Nummer 16 hinzugefügt, in der es heißt:

16. in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 erzielte Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 2.400 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten; dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

Ziel: widerspruchsfreies Gesetz

Die Forderung lautet daher: Nötig seien gesetzliche Normen, mit denen die diversen sozialen Unterstützungen zusammengefasst werden. Die Leistung müsse dann so bemessen sein,

„dass die Menschen tatsächlich davon leben können“.

Vor allem aber hofft man seitens des Vereins auf ein widerspruchsfreies Gesetz. Davon könne man derzeit „wirklich“ nicht reden.

Bürgergeld mit diesen Tricks kleingerechnet – 725 Euro plus Strom anstatt 502 Euro

Pressemitteilung der Sozialberatung Ruhr e.V. vom 15.02.2023

Bild: Ralf Geithe/ shutterstock.com

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