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Bürgergeld: Warum gibt es kein Bürgerinnengeld?

*innen als Symbol für Gendern im deutschen Sprachgebrauch

Der moderne Anstrich, den das Bürgergeld dem Sozialsystem geben soll, folgt nicht allen Trends. Es wird zum Beispiel nicht gegendert. Das mag Hardliner:innen nicht gefallen. Doch es gibt Gründe, warum man beim Bürgergeld auf Sternchen und Co. verzichtet. Und obwohl dieser Aspekt für Betroffene nun wirklich zweitrangig oder völlig irrelevant ist, wird er vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in den Fragen und Antworten zum Bürgergeld aufgegriffen.

Das Bundesministerium für Arbeit antwortet

Die Frage, warum das Bürgergeld nicht gegendert ist, wird sogar recht ausführlich beantwortet – unter Punkt 50 einer langen Liste von Themen (https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/faq-buergergeld.html). Im Grundsatz gelte, so das BMAS: Inklusive Sprache sei ein wichtiges Anliegen. Dabei gehe es jedoch nicht nur darum, alle Geschlechter zu berücksichtigen. Ebenso von Belang sei die „Barrierefreiheit der Sprache“.

Juristische Vorgaben zur Verständlichkeit

Und da mit dem Bürgergeld unter anderem das SGB II als Gesetz umgeschrieben werden musste, greifen auch juristische Vorgaben. Wichtigstes Stichwort in dem Zusammenhang: die Rechtsförmlichkeit. Vorgeschrieben sei, Mann und Frau gleichzubehandeln, jedoch „nicht auf Kosten der Verständlichkeit“. Daher werde auf den Genderstern, das Binnen-I und Schrägstriche verzichtet. Damit würde man zu sehr vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen.

Natürlich ist es ein Bürger:innengeld

Die Entscheidung sei daher auf das Wort „Bürger“ gefallen, für das es laut BMAS „keine genderneutrale, einfache Formulierung“ gebe. Auch wenn man damit das generische Maskulinum nutze, sei das Bürgergeld „natürlich ein Bürgerinnen- und Bürgergeld bzw. ein Bürger:innengeld“.

Nicht der Name, die Leistung zählt

Zusammengefasst: Der Begriff Bürgergeld ist leicht zu verstehen und für jeden nachvollziehbar. Zusätzlich zu gendern, würde die Gesetzestexte und später auch sämtliche Schreiben, die von den Behörden an Betroffene gehen, unnötig verkomplizieren. Und wenn man mal ganz ehrlich ist: Es kommt nicht auf die Verpackung an, denn das Bürgergeld ist letztlich nur ein lauer Hartz IV Aufguss, sondern auf die Leistung.

Bild: keport/ shutterstock.com