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Bürgergeld-Empfänger sind vom GEZ Rundfunkbeitrag befreit

Sämtliche Sparmöglichkeiten zu nutzen, gehört für viele Bürgergeld-Empfänger längst zum Alltag. Ein Posten, bei dem man viel Geld sparen kann, ist der Rundfunkbeitrag. Mit 18,36 Euro monatlich würde diese Ausgabe ansonsten ein großes Loch ins Budget reißen. Allerdings wird man nicht automatisch von der Zahlungspflicht befreit, sondern muss selbst aktiv werden und sich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – vielen besser als GEZ bekannt – wenden.

Befreiung galt schon bei Hartz IV

Für alle, die schon auf Hartz IV angewiesen waren, ist das Thema GEZ-Befreiung vermutlich ein alter Hut. Wer bereits zu Zeiten von Hartz IV einen entsprechenden Antrag gestellt hat, muss sich um nichts weiter kümmern. Denn: Nur weil das alte System durch das Bürgergeld ersetzt wurde, ändert sich nichts an den Voraussetzungen.

Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag

Wer allerdings neu auf Bürgergeld angewiesen ist und bislang Gebühren bezahlt hat, sollte auch das Thema GEZ im Blick haben. Denn für die Befreiung von den Kosten ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Wichtig in dem Zusammenhang: Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.

Diese Schritte sind nötig

Zu finden ist der Antrag auf der Internetseite des Beitragsservice rundfunkbeitrag.de unter dem Stichpunkt „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“. Dort muss angegeben werden, warum man sich von der Beitragszahlung befreien lassen möchte (soziale Gründe). Anschließend werden die persönlichen Daten erfasst, kann man die Zusammenfassung prüfen und muss dann alles ausdrucken und mit den Belegen zum Bürgergeld einschicken.

Beitragsbefreiung gilt ab Tag des Antrags

Der Antrag wird vom Beitragsservice geprüft. Sollte die GEZ Befreiung bewilligt werden, gilt sie ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Abhängig von den persönlichen Umständen kann eine solche Befreiung sogar rückwirkend greifen und das bis zu drei Jahre. Entscheidend dafür ist, dass alle Nachweise vorliegen.

Wer muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen?

Anspruch darauf, vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, haben nicht nur Bürgergeld-Bedürftige, sondern mehrere Personengruppen. Auch wer Grundsicherung im Alter, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann einen Antrag stellen. Das gilt ebenso für Taubblinde und Sonderfürsorgeberechtigte.

Das gilt beim ALG I

Keinen Anspruch auf die Gebührenbefreiung haben Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG I), Wohngeld oder Übergangsgeld beziehen. Im Fall des ALG I kann seitens der Sozialbehörde jedoch Bedürftigkeit bescheinigt werden. Auch wenn zusätzlich zum ALG I ein Bürgergeld Anspruch besteht, steht einer Gebührenbefreiung nichts im Weg – man muss sich nur darum kümmern.