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Bürgergeld heißt Kaufkraftverlust

Euro Scheine mit Taschenrechner und rotem Stift

Jetzt ist es also da: das Bürgergeld. Lange wurde darüber gestritten, auch über die Regelsätze. Zuletzt zeigte man sich dann rundum zufrieden. Auch damit, eine Lösung gefunden zu haben, die aktuelle Teuerung in die Berechnung des Bürgergelds einfließen zu lassen. Dem widersprechen inzwischen alle Sozialverbände. Besonders deutlich fällt die Kritik des Caritasverbands aus. Demnach verlieren Bürgergeld Betroffene drastisch an Kaufkraft, weil die Kalkulation für die Grundsicherung nicht praxisgerecht sei.

Kritik an Anpassung der Regelsätze

Einzelne Aspekte des Bürgergelds, etwa der Verzicht auf die Zwangsverrentung und den Vermittlungsvorrang, begrüßt der Caritasverband. Die Anpassung der Regelsätze indes wird harsch kritisiert und spiegelt die Einschätzungen wider, die schon vor dem Jahreswechsel unter anderem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband publiziert worden waren.

Bürgergeld Regelsatz 2023 bei 725 Euro und Übernahme der Stromkosten

Erhöhung wird durch Inflation gefressen

Die Inflation führe dazu, so der Caritasverband, dass die höheren Regelbedarfsleistungen direkt wieder „aufgefressen“ werden. Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa erklärt dazu:

„Faktisch haben die Menschen im SGB-II-Leistungsbezug jetzt nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung.“

Schnell nachbessern

Daher fordert die Caritas von der Politik, genau zu schauen, wie sich die Inflation in den kommenden Wochen und Monaten entwickelt, um dann schnell nachbessern zu können. Denn, so Welskop-Deffaa: Die Grundsicherungsleistungen seien nur dann verfassungskonform, wenn sie nachvollziehbar berechnet worden seien und das Existenzminimum auch tatsächlich absicherten.

Ist das Bürgergeld verfassungskonform?

Dass die Bürgergeldneuerungen diesen Vorgaben entsprechen, daran hat nicht nur der Caritasverband ernsthafte Zweifel. Auch der Sozialverband Deutschland und der Sozialverband VdK sind überzeugt, dass der Hartz IV Nachfolger gegen die Verfassung verstößt. Sie halten daher an ihrer Klage fest, die notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht führen soll.

Stromkosten ausreichend berücksichtigen

Befeuert wird diese Debatte vor allem durch die „galoppierende Preisentwicklung“, so der Caritasverband. Dessen Präsidentin mahnt daher: „Wir müssen endlich an die Methodik der Kalkulation ran.“ Besonders wichtig sei hierbei, die Stromkosten ausreichend zu berücksichtigen und Verzögerungen der Anpassung zu vermeiden.

Stromkosten

Mit Blick auf die sonstigen Änderungen durch das Bürgergeld hofft der Verband, dass die Jobcenter ausreichend mit Ressourcen ausgestattet werden, um die Reform praktisch umsetzen zu können. Als Beispiele nennt Eva Maria Welskop-Deffaa das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie, die einen wichtigen Anreiz darstellten und Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren könnten.

Bild: PhotoSGH/ shutterstock.com