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Müssen Hartz IV Bedürftige das Bürgergeld neu beantragen?

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Ein reibungsloser Übergang: Das hatte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für das Bürgergeld gewünscht. Weg von Hartz IV und zügig ins neue System. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Das Bürgergeld muss wegen endloser Debatten um Sanktionen und Vermögen in zwei Schritten eingeführt werden. Der Startschuss fällt am 1. Januar 2023. Dieser Termin gilt auch für Hartz IV Bedürftige, die künftig das Bürgergeld erhalten.

Wichtig für Hartz IV Bedürftige: Der Eck-Regelsatz in Höhe von 502 Euro wird bereits im ersten Schritt der Bürgergeld Einführung angehoben, so dass die erste Auszahlung des Bürgergeldes bereits spätestens am 30.12.2022 erfolgt. Weitere Änderungen wie die Anhebung der Einkommensfreibeträge werden dann zum 01.07.2023 eingeführt.

Nahtloser Übergang angestrebt

Durch den Systemwechsel ergeben sich viele Fragen. Allen voran: Müssen Betroffene erneut einen Antrag stellen oder läuft alles ganz normal weiter und erhält lediglich einen neuen Namen? Diesbezüglich gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Entwarnung. Hartz IV geht nahtlos in das Bürgergeld über. Allerdings wird man in den ersten Monaten wohl noch Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in den Papieren vom Jobcenter lesen.

Keine separaten Anträge nötig

Ganz offiziell: Das BMAS antwortet auf die Frage, ob ein neuer Antrag gestellt werden muss, wenn bereits Leistungen vom Jobcenter gezahlt werden, folgendermaßen:

„Nein, es müssen keine separaten neuen Anträge gestellt werden.“

Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibe unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge müssten wie bisher gestellt werden. Kurzum: Wer bereits im Hartz IV System ist, erhält automatisch auch das Bürgergeld.

Ändern sich die Ansprechpartner?

In dem Zusammenhang ergibt sich eine weitere Frage: die nach den Ansprechpartnern im Jobcenter. Auch wenn es unter den Beschäftigten in den Behörden das eine oder andere schwarze Schaf geben mag. Viele Hartz IV Bedürftige sind froh, nicht ständig mit anderen Personen zu tun zu haben. Denn ohne eine gewisse Kontinuität fängt man ständig von vorn an, Vertrauen aufzubauen.

Betreuung durch die bekannten Mitarbeiter

Dessen ist sich das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales durchaus bewusst. Daher lautet die Antwort auf die Frage, ob sich die Ansprechpartner im Jobcenter durch das Bürgergeld ändern:

„Nein, Sie werden weiterhin von den Ihnen bekannten Mitarbeitenden betreut und beraten.“

Das ist in vielen Fällen gut so. Wer allerdings jetzt schon Probleme mit den Mitarbeitern hat, wird darauf hoffen müssen, dass tatsächlich Respekt Einzug in die Amtsstuben hält.

Bild: DesignRage/ shutterstock.com