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Bürgergeld-Kompromiss: Hartz V wird verschärft

Würfel Aufschrift Hartz IV V und Bürgergeld

So schnell kann es gehen: Die Ampel-Regierung hat die Kritik von CDU/ CSU am Bürgergeld umgehend aufgegriffen und gibt in zwei Punkten nach. Beide Aspekte betreffen die Karenzzeit von zwei Jahren: die Heizkosten und das Schonvermögen. Hier wurde ganz im Sinne der Kritiker, zu denen nicht nur die Opposition zählt, nachgeschärft. Damit soll der Weg für die Hartz IV Reform frei sein – sofern man nicht noch mehr Steine des Anstoßes findet.

Karenzzeit: Heizkosten müssen angemessen sein

Angesichts der Energiekrise war eine der größten Sorgen von CDU/ CSU, dass Menschen, die neu auf Hartz V angewiesen sein werden, ungebremst heizen. Denn der bisherige Gesetzentwurf für das Bürgergeld versprach die vollständige Übernahme der Heizkosten. Jetzt soll – wie schon bei Hartz IV – auf die Angemessenheit geachtet werden und somit ein Limit gelten. Das geht aus einer Formulierungshilfe an die Fraktionen der Ampelkoalition hervor.

Kritik am Schonvermögen

Ebenfalls Kritik erntete das Schonvermögen beim Bürgergeld, das sich in der zweijährigen Karenzzeit an den Hartz IV Regeln während der Corona-Pandemie orientieren sollte: 60.000 Euro für einen alleinstehenden Hartz V Bedürftigen plus 30.000 Euro je weiterer Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Bei einer vierköpfigen Familie wären das 150.000 Euro gewesen.

Ersparnisse müssen aufgelistet werden

Die Höhe des Schonvermögens soll nach den überarbeiteten Plänen unverändert bleiben. Allerdings gilt jetzt eine Nachweispflicht. Betroffene müssen ihr Vermögen auflisten, damit eine Überprüfung durch die Jobcenter möglich wird. Vorher reichte es aus, zu versichern, dass man nicht mehr besitzt. Diese Kompromisslösungen sollen, so die Deutsche Presseagentur (dpa) am Dienstag von den Fraktionen beschlossen werden.

Drohende Blockade des Bürgergelds

Grund dafür, dass man den Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet hat, war die Blockadehaltung der unionsgeführten Länder im Bundesrat. Sie hatten Nachbesserungen gefordert und offen damit gedroht, dass ein Vermittlungsausschuss nötig würde. In dem Fall hätte die Regierung keine Chance mehr gehabt, das Bürgergeld pünktlich auf den Weg zu bringen.

Schnell Änderungen vorgenommen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“:

„Wir haben schnell auf die Forderungen des Bundesrats reagiert und werden im Bundestag noch zahlreiche Änderungen vornehmen, die auch den Wünschen der Länder entsprechen.“

Jetzt liegt es an CDU/CSU

Ins gleiche Horn stößt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt. Sie bezeichnet das Ergebnis als wirklichen guten Kompromissvorschlag. Gleichzeitig mahnt sie:

„Wenn die Union das Bürgergeld nun trotzdem aus parteipolitischen Überlegungen weiter verzögern sollte, dann tut sie das auf dem Rücken genau der Menschen, die am wenigsten haben.“

Bild (Montage): FrankHH und PhotoSGH/ shutterstock.com