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Neu im Bürgergeld: das Weiterbildungsgeld

150 Euro Weiterbildungsgeld Krankenschwester Pflegekraft

Die Chancen auf eine Ausbildung mit Berufsabschluss sind für Hartz IV Bedürftige eher gering. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) bietet sich diese Gelegenheit aktuell nur einem Prozent aller Betroffenen. Das soll sich mit dem Bürgergeld ändern. Statt Menschen mit aller Gewalt in Jobs zu zwingen, die überhaupt nicht zur Person passen, werden mit einem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat gezielt Anreize geschaffen, eine Berufsausbildung zu machen.

Fokus auf der Qualifizierung

Die Zahlen des DGB verdeutlichen, warum es so wichtig ist, den Fokus nicht auf die Vermittlung, sondern auf die Qualifizierung zu legen: Von 1,7 Millionen Hartz IV Bedürftigen können derzeit 1,2 Millionen keine abgeschlossene Ausbildung nachweisen. Der Weg im heutigen Hartz IV System ist damit klar vorgezeichnet: Vermittlung – notfalls unter Androhung von Leistungskürzungen – in Niedriglohnjobs oder schlecht bezahlte Zeitarbeit.

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Kurzfristige Beschäftigung vermeiden

Sinnvoller wäre es – und genau das verspricht sich die Ampel vom Bürgergeld – Hartz IV Betroffene dort abzuholen, wo sie gerade stehen, und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie sich besser und vor allem gezielt für den Arbeitsmarkt qualifizieren können. Denn, so der Regierungsentwurf zum Bürgergeld:

„Durch den Einsatz der Eingliederungsinstrumente des SGB II sollen […] kurzfristige Beschäftigungen vermieden und die Chancen auf nachhaltige Integrationen gestärkt werden.“

Kein Vermittlungsvorrang mehr

Um das zu erreichen, wird der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft und gleichzeitig ein Weiterbildungsgeld eingeführt. Diese 150 Euro monatlich können Betroffene erhalten, „wenn sie arbeitslos sind oder als Beschäftigte aufstockende SGB II-Leistungen beziehen“.

Entfristung der Prämienregeln

In dem Zuge werden auch die Prämienregelungen entfristet, die für einen erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen gelten. Noch wichtiger aber ist: Statt nur zwei Jahre kann eine entsprechende Umschulung bei Bedarf auch drei Jahre besucht werden. Konkret soll künftig gelten: „Ausnahmen vom grundsätzlichen Verkürzungsgebot von berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen im Vergleich zur Dauer einer Berufsausbildung“ werden zugelassen.

Hartz IV wird mit dem Bürgergeld nicht überwunden

Unterstützung Geringqualifizierter

Laut Regierungsentwurf werden Geringqualifizierte damit auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt. Darüber hinaus haben Hartz IV Bedürftige die Chance auf einen „Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt und zu den am Arbeitsmarkt besonders gefragten Berufen“.

Die Kosten rund um das Weiterbildungsgeld

All das kostet Geld. Die jährlichen Mehrausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II werden im Bundeshalt 2023 mit 46 Millionen Euro beziffert. Dieser Betrag steigt im Laufe der Jahre (2024: 64 Millionen, danach 75 und mittelfristig 78 Millionen Euro). Bei den Leistungen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III sind es 103 Millionen Euro (156, 173 und dann mittelfristig 181 Millionen Euro).

Die Arbeit der Jobcenter

Der laufende Erfüllungsaufwand – also die Arbeit der Jobcenter – wird im Bereich „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ mit 447.000 Euro pro Jahr beziffert. Dabei geht man von 24.000 Förderfällen, einem zeitlichen Bedarf von 30 Minuten je Fall und einem Stunden von 36,80 Euro aus. Im Bereich Arbeitsförderung (SGB III) sind es 51.000 Fälle und 947.000 Euro.

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DGB hofft auf höhere Förderung

Dieser Ansatz wird vom DGB grundsätzlich begrüßt. Damit nehme man Betroffenen die Sorge, sich eine langfristige Weiterbildung nicht leisten zu können. Damit Weiterbildung im Rahmen des Bürgergelds jedoch attraktiver als ein Job im Niedriglohnbereich ist, müsse die Förderung auf 330 Euro monatlich steigen.

Bild: Minerva Studio & MyImages – Micha/ shutterstock.com