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Hartz V: Muss der Bürgergeld Start verschoben werden?

Baustellenschild mit Hartz V Aufschrift

Die Zweifel der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass der Starttermin für das Bürgergeld eingehalten werden kann, stehen nach wie vor im Raum. Bereits Ende August hatte die Behörde darauf aufmerksam gemacht, dass die Umsetzung der Hartz IV Reform mehr Zeit benötige. Diese Aussage hat die Finanzvorständin der BA, Christiane Schönefeld, jetzt wiederholt. Sie hofft auf eine stufenweise Einführung des Bürgergelds zum 1. Juli 2023.

BA begrüßt das Bürgergeld

Dass Hartz IV abgelöst und durch ein neues System ersetzt werden soll, wird seitens der BA ausdrücklich begrüßt. Das gelte für die neuen Fördermöglichkeiten, das partnerschaftliche Miteinander und den Wegfall der Vorrangvermittlung, so Schönefeld gegenüber der „Rheinischen Post“.

Hartz IV wird mit dem Bürgergeld nicht überwunden

Zeitplan ist nicht einzuhalten

Das große „aber“ kommt mit Blick auf die zeitliche Planung.

„Wir werden das nicht alles zum 1. Januar umsetzen können, dafür fehlt die Zeit, denn das Gesetz ist noch nicht beschlossen“,

betont die Finanzvorständin. Daher plädiert sie dafür, die Einführung des Bürgergelds zu verschieben. Denn, so die BA im August:

„Ohne ausreichende Vorlaufzeit kann eine reibungsarme Umstellung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger nicht sichergestellt werden.“

Hartz IV Reform: BA will Bürgergeld Start verschieben

Höhere Regelsätze sind richtig

Hartz IV Nachfolge Bürgergeld Regelsatz 2023

Davon nimmt sie die neuen Regelsätze jedoch explizit aus. Sie würden zum Januar 2023 umgesetzt. Dabei soll der Hartz V Satz ab kommendem Jahr von aktuell 449 Euro auf 502 Euro steigen. In dem Zusammenhang wandte sich Christiane Schönefeld auch gegen jede Kritik an der Anpassung der Regelsätze. Die Erhöhung sei richtig, „denn die Preise steigen enorm“. Wir haben den Regelsatz beim Bürgergeld einmal mit der aktuellen Regelsatzverordnung hochgerechnet, so können Sie im Tortendiagramm sehen, was alles beim Hartz V Regelsatz berücksichtigt wird.

Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten

Dass der Wunsch nach einer Verschiebung erhört wird, ist eher unwahrscheinlich. In einer Pressekonferenz im Anschluss an die Vorstellung des Bürgergeld-Gesetzentwurfs hatte Hubertus Heil klipp und klar auf dem 1. Januar 2023 bestanden. Zu diesem Termin trete das Gesetz in Kraft.

Schrittweise Implementierung

Gleichwohl ist auch dem Minister bewusst, dass sich ein solches Mammutprojekt nicht von heute auf morgen stemmen lässt. Dementsprechend deutete er an, dass die Umsetzung Schritt für Schritt erfolge und das Bürgergeld nicht schon im Januar im Lebensalltag Betroffener ankomme. Kurzum: Die Implementierung wird dauern.

Bild: Lisa-S/ shutterstock.com

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