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Bürgergeld-Sanktionen: Kürzungen von bis zu 30 Prozent

junger Mann in Hängematte glücklich

Paradiesisch: Geld kassieren und in der sozialen Hängematte auf der faulen Haut liegen. So stellen sich viele das Bürgergeld vor. Dieses Bild vermitteln Kritiker der Hartz IV Reform und immer mehr Medien. Verschwiegen wird, dass Betroffene nach wie vor zur Mitwirkung verpflichtet sind. Darauf hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes explizit hingewiesen. Heißt: Wer den Anweisungen der Jobcenter nicht Folge leistet, wird mit Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent bestraft.

Der ewige Streit um die Sanktionen

Das Thema Sanktionen zieht sich durch die gesamte Debatte zur Hartz IV Reform. Auf der einen Seite die Verfechter des Förderns und Forderns, die einen Verzicht von Leistungskürzungen für falsch halten. Auf der anderen Seite jene, die Sanktionen als Rohrstockpolitik grundsätzlich ablehnen.

Kabinett gibt grünes Licht für das Bürgergeld

Leistungsminderungen wurden ein wenig aufgeweicht

Geeinigt hat sich die Ampel weniger auf einen Mittelweg, sondern eher auf ein bedingtes „weiter so“. Die Hartz IV Sanktionen wurden für das Bürgergeld nicht abgeschafft, sondern lediglich etwas aufgeweicht. Der Knüppel wird nicht direkt aus dem Sack geholt. Dafür lässt man sich jetzt etwas mehr Zeit.

Die neuen Regeln für Kürzungen

Wie Leistungsminderungen gehandhabt werden sollen, wird durch die SGB-II-Servicestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erklärt. Bei den Fragen und Antworten zum Bürgergeld findet sich unter Punkt 8 das Thema „Wird es im Bürgergeld noch Leistungsminderungen geben?“

Gesetz orientiert sich an Vorgaben des BVG

Die Antwort auf diese Frage ist ernüchternd, zumindest aus Sicht aller Sanktionsgegner:

„Mit dem Bürgergeld werden die Leistungsminderungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt.“

Schaut man etwas genauer hin, sind es nur wenige „Korrekturen“, an denen sich Kritiker des Bürgergelds jetzt festbeißen.

Hartz IV wird mit dem Bürgergeld nicht überwunden

Vertrauenszeit

Das gilt unter anderem für die Vertrauenszeit. Sie umfasst sechs Monate, „in der keine Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen eintreten“. Betroffene sollen erst einmal im neuen System ankommen und sich gewissermaßen bewähren. Bei Meldeversäumnissen gibt es allerdings auch während der Vertrauenszeit zunächst die gelbe und mit dem zweiten Verstoß dann die rote Karte.

Mitwirkungshandlungen

Im Anschluss an die Vertrauenszeit müssen sämtliche Mitwirkungspflichten (im Gesetzentwurf zum Bürgergeld Mitwirkungshandlungen) eingehalten werden, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden. Zu den Pflichten zählen zum Beispiel Eigenbemühungen, die Teilnahme an Maßnahmen und die Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge.

Maximal 30 Prozent werden gestrichen

Dann gilt, so die Servicestelle SGB II:

„Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.“

Im ersten Schritt werden die Bürgergeld-Leistungen um 20 Prozent gekürzt, vorher waren es 30 Prozent. Verzichtet wird auf die Minderungen nur, wenn sich daraus eine „außergewöhnliche Härte ergibt“.

Verzicht auf verschärfte Sonderregelungen

Neu ist, dass bei unter 25-Jährigen auf verschärfte Sonderregelungen verzichtet wird. Stattdessen setzt man auf Beratungs- und Unterstützungsangebote. Für alle anderen Hartz IV Bedürftigen gilt: Minderungen werden nachträglich nur aufgehoben, wenn man die Mitwirkungshandlungen erfüllt oder glaubhaft erklärt, dies zu tun. Zudem kann man die Umstände der Pflichtverletzung erklären. Bei wiederholten Problemen „soll das Jobcenter sie (Hartz IV Bedürftige) aufsuchend beraten“.

Neu ist auch, dass die Sanktionen nur auf den maßgeblichen monatlichen Regelsatz auswirken sollen, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Die sog. Vollsanktionen wird es damit beim Bürgergeld nicht mehr geben.

Die Linke zum Bürgergeld: Hartz IV Bedürftige werden veräppelt

Kein fauler Lenz

Damit dürfte eines klar sein: Mal eben Bürgergeld beantragen und sich einen faulen Lenz machen, funktioniert nicht. Es gibt nach wie vor Mitwirkungshandlungen. Wenn ein alleinstehender Erwachsener dagegen verstößt, werden zunächst 20, dann 30 Prozent des Regelsatzes gekürzt. Bei 502 Euro Bürgergeld wären das 100,40 Euro bzw. 150,60 Euro. Da bleibt dann nicht viel zum Leben.

Bild: bodnar.photo/ shutterstock.com

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