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200 Euro Hartz IV Sofortzuschlag erhöht Mehrbedarf Anspruch nicht

200 Euro geben

Die Regierung hat in diesem Jahr für Hartz IV Bedürftige eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bereitgestellt. Dass die Zahlung zu spät kam und nicht einmal die Inflation dieses Jahres deckte, darüber haben wir bereits berichtet unter: 200 Euro Hartz IV Sofortzuschlag schon vor Auszahlung verpufft.

Keine Auswirkungen auf Mehrbedarfe

Neben der regulären Hartz IV Leistungen haben Hartz IV Bedürftige, sofern ein zusätzlicher Bedarf besteht, der nicht durch den Regelbedarf abgedeckt ist, einen Anspruch auf die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II. Darunter sind beispielsweise folgende Mehrbedarfe vorgesehen:

  • Mehrbedarf für Schwangere
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
  • Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen

All diese pauschalen Bedarfe orientieren sich prozentual am monatlichen Regelsatz, was bedeutet, dass wenn dieser erhöht wird, auch die Mehrbedarfe im gleichen Verhältnis steigen. Dadurch, dass die „Hilfe“ als einmalige Zahlung geleistet wurde, hat der 200 Euro Sofortzuschlag keinen positiven Effekt auf den monatlichen Hartz IV Regelsatz, was zur Folge hat, dass auch die Mehrbedarfe nicht ansteigen.

Einmalzahlung spart der Bundesregierung Millionen

Im ersten Moment könnte man denken, dass ein Sofortzuschlag aus Vereinfachungsgründen gezahlt wird, anstatt den Hartz IV Regelsatz entsprechend anzupassen. Aus wirtschaftlicher Sicht spart die Bundesregierung mit dieser „schnellen Nummer“ allerdings Millionen ein.

Schaut man in die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, wird im Monat März 2022 (aktuelle Daten sind noch nicht verfügbar) ein Bestand an 884.360 Bedarfsgemeinschaften mit einem Zahlungsanspruch auf Mehrbedarf geführt, wobei dieser sich durchschnittlich auf monatlich 73 Euro beläuft. Setzt man nun den 200 Euro Sofortzuschlag ins Verhältnis zum aufgelaufenen Regelsatz von Januar bis Juli 2022, ergäbe sich eine Erhöhung um 6,3 Prozent – was auch eine Erhöhung um 6,3 Prozent respektive 4,60 Euro monatlich bei den durchschnittlichen Zahlungsansprüchen für Mehrbedarfe bedeuten würde.

Mit einem Sofortzuschlag spart der Staat ein, da er keine höheren Leistungen für Mehrbedarfe zahlen muss. Hätte man den Regelsatz entsprechend um 6,3 Prozent angepasst, würden sich die Leistungen für Mehrbedarfe alleine im März 2022 um über vier Millionen Euro erhöhen (884.360 x 4,60 Euro = 4.068.056 Euro) – was bei einer Hochrechnung auf zwölf Monate fast 50 Millionen Euro ergäbe.

Zwar sind 4,60 Euro keine riesige Summe, zumal es sich nur um einen Durchschnittswert handelt. Berücksichtigt man allerdings, dass der Hartz IV Regelsatz im Jahreswechsel 2021/22 lediglich um 3,00 Euro monatlich erhöht wurde, wirft dies ein anderes Licht auf diese Pfennigfuchserei.

Ebenso ergibt sich eine staatliche Ersparnis durch den Sofortzuschlag bei den Hartz IV Bedürftigen, die zwar bis Juni Hartz IV bezogen haben, aber danach keinen Anspruch mehr haben. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist nämlich, dass im Juli 2022 oder später ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen bestanden haben muss. Die Leistungsbedürftigen die bereits im ersten Halbjahr von der Inflation gebeutelt wurden, gehen leer aus.

Bild: VGV MEDIA/ shutterstock.com