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Drittes Hilfspaket: kaum Entlastung bei Hartz IV

Bargeld ScheiNE AUF tISCH

Etwa 500 Euro Bürgergeld und Strompreisbremse. Die Enttäuschung dürfte groß sein: Das dritte Entlastungspaket der Ampelkoalition hat zwar ein Volumen von knapp 65 Milliarden Euro. Die finanzielle Unterstützung für Hartz IV Bedürftige beschränkt sich indes auf ein Minimum. Zum einen sparen Personen in der Grundsicherung durch die geplante Strompreisbremse. Zum anderen soll es knapp zehn Prozent höhere Regelsätze beim Bürgergeld geben, mit dem das Hartz IV System ab 2023 abgelöst wird.

Paket bleibt hinter Erwartungen zurück

Unter der Überschrift „Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20220903_Massnahmenpaket.pdf wird auf 13 Seiten ein ganzes Bündel an Ideen präsentierte. Mit Blick auf Hartz IV Bedürftige bleibt die Regierung jedoch weit hinter den Erwartungen und Hoffnungen zurück. Das gilt insbesondere für die Anpassung der Regelsätze.

Strompreisbremse für alle

Doch zunächst einmal das vornehmliche Ziel der Regierung: die bezahlbare Energieversorgung. Durch eine geplante Erlösobergrenze am Strommarkt wird eine Strompreisbremse für den Basispreis möglich. „Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch)“, heißt es. Daraus resultiere eine spürbare finanzielle Entlastung.

Stromkosten werden nicht aus dem Regelsatz genommen

Davon profitieren auch Hartz IV Bedürftige, da der Strom im Regelsatz inkludiert ist und nicht – wie von vielen Sozialverbänden schon seit Jahren gefordert – zusätzlich zur Grundsicherung bezahlt wird. Welche Ersparnis sich daraus ergibt, hängt vom individuellen Verbrauch und letztlich auch vom künftigen Strompreis ab.

500 Euro Bürgergeld

Für das Bürgergeld gibt es hingegen schon eine grobe Zahl oder vielmehr eine Zielmarke. Sie liegt bei 500 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen. Das entspräche den 40 bis 50 Euro mehr, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt und von den Grünen als „ausreichend“ bezeichnet worden waren.

Neue Berechnungsgrundlage

Die 50 Euro mehr – ein Single erhält derzeit 449 Euro Hartz IV – ergeben sich aus einer neuen Berechnungsgrundlage. Statt die zurückliegende Inflation (von Juli des Vorvor- bis Juni des Vorjahres) zu berücksichtigen, wird die „bereits zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen“. Dieser Schritt ist ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 geplant.

Festhalten am 1. Januar 2023

Dass der Termin zu halten sein wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, so die Bundesagentur für Arbeit. Doch die Regierung scheint daran festhalten zu wollen – unabhängig davon, dass Probleme vorprogrammiert wären.

Hartz IV Reform: BA will Bürgergeld Start verschieben

Alternative für 9-Euro-Ticket

Das erfolgreiche – vor allem bei finanziell schwachen Haushalten – 9-Euro-Ticket ist mit dem 31. August ausgelaufen. Für ein alternatives Produkt will der Bund jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ein bundesweites Nahverkehrsticket einzuführen. Dies aber nur, wenn die Länder die gleiche Summe aufbringen. Im Gespräch sind dann Preis für ein solches Ticket zwischen 49 Euro und 69 Euro monatlich. Konkretere Angaben gibt es leider noch nicht.

49-Euro-Ticket würde Hartz IV Bedürftige belasten

300 Euro für Rentner

Rentnerinnen und Rentner, die bei den bisherigen Entlastungspaketen schlichtweg übergangen worden waren, werden jetzt berücksichtigt. Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale soll am 1. Dezember 2022 überwiesen werden. Der Betrag ist – wie schon zuvor bei Erwerbstätigen – steuerpflichtig. Laut Regierung gilt: „Je niedriger die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung für Rentnerinnen und Rentner“.

Übrigens: Studierende und Auszubildende erhalten 200 Euro. Für Berufstätige wurde bereits eine 300 Euro Energiepreispauschale auf den Weg gebracht, die auch bei Hartz IV anrechnungsfrei ist.

Kindergeld soll erhöht werden

Eine weitere Maßnahme ist die Erhöhung des Kindergeldes. Dieses soll ab dem kommenden Jahr um 18 Euro für das erste und das zweite Kind steigen. Hartz IV Bedürftige profitieren von dieser Erhöhung allerdings nicht, da das Kindergeld vollständig als Einkommen auf die Hartz IV Leistungen angerechnet wird. Eine andere Regelung ist beim Bürgergeld nicht vorgesehen, so dass auch das Kindergeld vollständig auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Ausweitung des Wohngeldanspruchs

Einer der größten Schritte im Entlastungspaket ist die Wohngeldreform. Ab Januar 2023 wird das Wohngeld eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten. Gleichzeitig steigt die Zahl derer, die Anspruch auf Wohngeld haben, auf knapp zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger.

Zuschuss für Wohngeldberechtigte

Zusätzlich ist für die Heizperiode von September 2022 bis Dezember 2022 ein einmaliger Zuschuss vorgesehen. Es sind einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und 100 Euro je weiterer Person. Der Zuschuss soll „danach […] dauerhaft in das Wohngeld integriert werden“.

Unterstützung der Tarifpolitik – 3.000 Euro von Arbeitgebern

Aus der konzertierten Aktion, den Gesprächen mit den Sozialpartnern, geht ein Punkt hervor, der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine mögliche, jedoch keine verpflichtende Hilfe vorsieht. „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“, ist unter Punkt 10 zu lesen. Das heißt: bis zu 3.000 Euro Hilfe vom Arbeitgeber sind denkbar.

„Wir machen eine steuerfreie Einmalzahlung, also eine Inflationsprämie, möglich“,

so der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zu diesem Punkt. Weiter erklärte er, dass dieses Entlastungspaket über 65 Milliarden Euro ohne Neuverschuldung finanziert werden könne.

Bild: Viachaslau Krasnou/ shutterstock.com