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Bürgergeld-Neuerungen: Kooperationsplan und Vertrauenszeit

Hände schütteln

Hartz IV hat ausgedient. Ab dem kommenden Jahr gibt es das Bürgergeld. Viele befürchteten, dass es sich dabei nur um einen billigen Aufguss des bisherigen Systems, quasi ein Hartz V handelt. Der Referentenentwurf zum Bürgergeld sieht jedoch einige Neuerungen vor. Dazu gehören der Kooperationsplan als Ersatz für die Eingliederungsvereinbarung und die Vertrauenszeit, in der die Jobcenter weitgehend auf Sanktionen verzichten sollen.

Paragrafen 15, 15a und 15b des Bürgergeld-Gesetzes

Geregelt sind diese beiden Bausteine und der dazugehörige Aspekt Schlichtungsverfahren in den §§ 15, 15a und 15b des Bürgergeld-Gesetzes. Der erste Schritt, noch vor dem Kooperationsplan, ist die Potenzialanalyse, die es auch im Zusammenhang mit Hartz IV gibt. Sie klärt, welche Stärke und Schwächen bei der beruflichen Eingliederung berücksichtigt werden müssen.

Potenzialanalyse

Über die Potenzialanalyse sollen die Entwicklungsbedarfe und die individuellen Stärken ermittelt werden. Dabei geht es einerseits um die formale Qualifikation. Andererseits sollen in die Potenzialanalyse laut Referentenentwurf zum Bürgergeld auch Soft Skills einfließen.

Kooperationsplan

Diese Analyse bildet die Grundlage für den Kooperationsplan, der als „zentrales Element des Eingliederungsprozesses“ und als „roter Faden“ bezeichnet wird. Er löst die bisherige Hartz IV Eingliederungsvereinbarung ab. Den Grund dafür nennt der Referentenentwurf:

„Sowohl Forschungsergebnisse […] als auch Feststellungen des Bundesrechnungshofes zeigen, dass die vielfältigen gesetzlichen Anforderungen und Erwartungen an die Eingliederungsvereinbarung in der Praxis oftmals nicht erfüllt werden können.“

Kooperativer Ansatz

Bei der Eingliederungsvereinbarung sei das Bemühen um Rechtssicherheit zulasten der Transparenz gegangen. Das soll sich durch den neuen Kooperationsplan ändern. Dem Namen entsprechend setzt man beim Bürgergeld auf einen kooperativen Ansatz.

Gemeinsamen Plan erarbeiten

Erarbeitet wird der Kooperationsplan gemeinsam vom Bürgergeld Bedürftigen und der Integrationsfachkraft. „Er soll klar und verständlich formuliert werden“, so der Entwurf. Ziel sei es, gemeinsame Perspektiven festzulegen. Entscheidend ist aber:

„Anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung ist er keine rechtliche Grundlage für Leistungsminderungen.“

Sanktionen nur noch aufgrund von Verwaltungsakten

Minderungen der Regelleistung (Hartz IV Sanktionen) dürfen künftig nur noch aufgrund von Verwaltungsakten mit Rechtsfolgenbelehrung erfolgen. Das gilt auch nur außerhalb der sogenannten Vertrauenszeit, die mit dem Bürgergeld eingeführt wird.

Vertrauenszeit

UPDATE 01.01.2023: Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde die ursprünglich geplante Vertrauenszeit gestrichen. Auch das Sanktionsmoratorium, welches vom 01.07.2022 bis 01.07.2023 gelten sollte, ist mit dem Jahreswechsel und der Einführung des Bürgergeldes gestrichen worden – damit können Jobcenter vom ersten Tag an in 2023 wieder Sanktionen verhängen.

Geplant ist eine sechsmonatige Vertrauenszeit, in der weitgehend auf Sanktionen verzichtet wird. Konkret heißt das: Einladungen zu Terminen werden nach wie vor mit Rechtsfolgenbelehrung verschickt. Nimmt man die Termine nicht wahr, dürfen die Leistungen gekürzt werden.

Für Vereinbarungen zu Vermittlungsvorschlägen, Eigenbemühungen und Teilnahmen an Maßnahmen setzt man indes auf eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit und verzichtet darauf, Leistungskürzungen anzudrohen und umzusetzen.

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Vertrauenszeit als dauerhaft Form der Zusammenarbeit

Für Hartz IV oder später Bürgergeld Bedürftige, die sich an die Spielregeln halten, soll die Vertrauenszeit „durchgehend die geltende Form der Zusammenarbeit darstellen“. An anderer Stelle erklärt der Entwurf: „Die Vertrauenszeit gilt ansonsten ohne feste Mindestdauer.“ Sie endet jedoch, sobald auch nur eine Pflichtverletzung vorliegt, für es keinen wichtigen Grund gibt.

Drei Monate „Bewährungszeit“

Weist man nach einem solchen Regelverstoß drei Monate lang seine Mitwirkungspflichten nach, besteht die gesetzliche Möglichkeit, wieder in die Vertrauenszeit zurückzukehren und „in ein erneutes kooperatives Miteinander zu treten“.

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Konfliktlösung

Da Streitigkeiten zwischen Hartz IV Bedürftigen und Jobcentern an der Tagesordnung sind, wird mit dem Bürgergeld ein Schlichtungsmechanismus geschaffen, der für alle „Konfliktfälle im Zusammenhang mit dem Prozess der Erstellung, Durchführung und Fortschreibung der Inhalte eines Kooperationsplans“ gilt.

Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens soll ein gemeinsamer Lösungsvorschlag auf Verlangen eines oder beider Beteiligter, unter Einbeziehung einer bisher unbeteiligten Person von innerhalb oder außerhalb der Dienststelle, entwickelt werden. Das Verfahren endet, wenn entweder eine Einigung erzielt wurde oder spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit Beginn des Schlichtungsverfahrens.

Bild: Pickadook/ shutterstock.com