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Neue Details zum Bürgergeld als Hartz IV Ersatz bekannt gegeben

Enthüllung Mann zeigt Details im Gesicht

Mit dem neuen Bürgergeld als Ersatz für Hartz IV soll sich einiges ändern. Der entscheidende Punkt, die Höhe der Grundsicherung, bleibt jedoch nach wie vor ein Geheimnis. Zwar hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu den Eckpunkten des Bürgergelds geäußert, aber kein Wort zu konkreten Zahlen verloren. Die Sätze sollen angemessen steigen – was immer das heißen mag.

Miteinander schaffen

Das Ende von Hartz IV ist längst kein Geheimnis mehr und fest im Koalitionsvertrag verankert. Auch einige Details gehen aus dem Papier hervor. Aktuell nimmt das Bürgergeld immer mehr Form an. Besonders wichtig ist Heil dabei: „Wir wollen ein größeres Miteinander schaffen.“

Lebenssituation berücksichtigen

Doch was heißt das? Ziel sei es, dass die Jobcenter die Lebenssituation der Betroffenen besser berücksichtigen, und dass Hartz IV Bedürftige schneller wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen. Dazu sind einige Änderungen am bisherigen System vorgesehen.

Höheres Schonvermögen geplant

In den ersten beiden Jahren erfolgt keine Angemessenheitsprüfung der Wohnung oder des Fahrzeugs und werden Leistungen bis zu einem Vermögen von maximal 60.000 Euro gewährt. Und auch beim Schonvermögen lässt man die Zügel locker. Der Freibetrag je Person in einer Bedarfsgemeinschaft steigt auf 15.000 Euro, bei Schülern, Studierenden und Azubis sind es 520 Euro. 

Sechsmonatige Vertrauenszeit

Das Thema Sanktionen wird ebenfalls neu ausgerichtet. Es wird eine sechsmonatige Vertrauenszeit eingeführt. Während dieser Zeit sind Leistungskürzungen ausgeschlossen, sofern man sich nicht komplett verweigert. Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft und bei Jugendlichen schließt der Plan generell aus.

Sanktionen stellen Hartz IV Bedürftige unter Generalverdacht

Pflicht zu Vor-Ort-Terminen

Vor-Ort-Termine bleiben laut Hubertus Heil allerdings verpflichtend.

„Für Menschen, die chronisch keine Termine wahrnehmen, kann es nach wie vor Rechtsfolgen haben“,

betont der Bundesarbeitsminister.

Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus

In puncto Leistungen für Hartz IV Bedürftige, ist ein monatliches Weiterbildungsgeld vorgesehen. Es beträgt 150 Euro. Der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro wird für die „Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind“ gezahlt.

Neue Berechnungsmethode

Zur Höhe des Bürgergelds gab es, wie bereits erwähnt, keine Informationen. Hierzu möchte Heil erst die Daten des Statistischen Bundesamtes abwarten. Klar sei, dass die Berechnungsmethode geändert werden müsse. Der aktuelle Modus führe zu einem zu starken zeitlichen Verzug, gerade in der Inflation.

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Keine Information zur Finanzierung

Wie das neue Bürgergeld als Hartz IV Ersatz finanziert werden soll, dazu blieben die Aussagen von Hubertus Heil eher vage. Der Gesetzentwurf soll jetzt in den einzelnen Ministerien abgestimmt und im September vom Kabinett verabschiedet werden. 

Bis dahin wird es wohl noch die eine oder andere heftige Diskussion geben. Denn viele Punkte, die Hubertus Heil angesprochen hat, dürften zumindest einem Koalitionspartner gar nicht „schmecken“. Die FDP ist zum Beispiel dagegen, die Hartz IV Sätze anzuheben.

Bild: Anatoliy Karlyuk/ shutterstock.com