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Jetzt werden die 200 Euro Hartz IV Sofortzuschlag ausgezahlt

200 Euro Banknote in Hosentasche

Der Hartz IV Bonus von 200 Euro ist noch nicht auf dem Konto, obwohl es heißt, dass dieser im Juli 2022 ausgezahlt wird. Aber genau hier steckt der Teufel im Detail. Da bei uns dutzende Anfragen bezüglich der fehlenden Auszahlung eingegangen sind, haben wir selbst bei Jobcentern und Bundesagentur für Arbeit nachgefragt. Auch hilfsbereite Mitarbeiter der Behörden haben uns Auskünfte erteilt, die sie im Intranet der Bundesagentur für Arbeit gefunden haben – leider nicht öffentlich zugänglich. Medienberichten zu Folge gibt es auch mittlerweile Äußerungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Auszahlung.

Update vom 27.07.2022: Da die vom Ministerium und Bundesagentur für Arbeit genannten Zahlungstermine 23.7 und 24.7 ein Wochenende waren, müsste der Zahlungslauf über die 200 Euro bereits bei den Jobcentern angelaufen sein. Dennoch gibt es einzelne Jobcenter, die nach aktuellem Kenntnisstand den Sofortzuschlag erst im August an die anspruchsberechtigten Hartz IV Bedürftigen auszahlen wollen. Weitere Infos unter 200 Euro Hartz IV Sofortzuschlag: Auszahlung hat begonnen

Auszahlung erfolgt ab Juli oder August 2022

Bei der Auszahlung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro nach § 72 SGB II gab es gestern und heute Verwirrung bei vielen Betroffenen. Manche haben die Zahlung bereits erhalten, beim Großteil der Betroffenen ist allerdings diese Sonderzahlung noch nicht eingegangen.

Wie das Bundesarbeitsministerium bereits nach Beschluss der Sonderzahlung mitteilte, ist Grundvoraussetzung für diesen Bonus, dass man im Juli 2022 mindestens einen Tag einen Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung hat.

§ 73 SGB II – Einmalzahlung für den Monat Juli 2022

Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Für Bezieher von Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch gilt § 144 SGB XII entsprechend mit annähernd gleichem Wortlaut.

Diese Formulierung suggeriert, dass die Einmalzahlung bereits für Juli 2022 ausgezahlt wird. Und da die Hartz IV Leistungen aus Regelsatz, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft und Heizung für Juli bereits spätestens Ende Juni von den Jobcentern überwiesen werden, war die Hoffnung vieler Betroffener groß, diese Zahlung in Höhe der zusätzlichen 200 Euro bereits gestern oder heute auf dem Konto vorzufinden – leider vergeblich.

200 Euro Einmalzahlung ist gesonderte Leistung

WICHTIG: Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro wird automatisch bewilligt, wenn festgestellt wird, dass im Monat Juli ein Anspruch auf Hartz IV oder Grundsicherungsleistungen besteht. Zudem wird ein gesonderter Bescheid für diese Einmalzahlung erlassen. Leistungsberechtigte müssen aber keinen gesonderten Antrag für dieses Sonderzahlung stellen.

Auszahlungstermine

Und genau diese Feststellung des Anspruchs sorgt dafür, dass die Zahlungen nicht bereits Ende Juni rausgehen sondern erst Ende Juli oder sogar später. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, wird es wohl – zumindest für Jobcenter die der Bundesagentur für Arbeit unterstehen – drei Auszahlungstermine geben:

  • 23.07.2022
  • 20.08.2022 (1. Wiederholungslauf)
  • 24.09.2022 (2. Wiederholungslauf)

Zur Info: beim 23.07.2022 handelt es sich um einen Samstag, demzufolge am 24.07 um einen Sonntag. Hier muss man also davon ausgehen, dass die Zahlungen bereits früher kommen oder erst mit dem 25.07.2022 beginnen.

Beim ersten Termin handelt es sich um Auszahlungen, bei denen bereits feststeht, dass ein Anspruch im Juli besteht – womit Hartz IV Bedürftige die Zahlung bereits im Juli erhalten. Da sich die Auszahlung der Jobcenter aufgrund der Masse an Überweisungen immer ein paar Tage hinzieht, kann es durchaus bis Anfang August dauern, bis die letzten Zahlungen bei Betroffenen eingehen.

Die beiden Termine zum Wiederholungslauf sind für Leistungsberechtigte, bei denen ein Anspruch für Juli 2022 erst im Nachhinein festgestellt wird.

Vereinzelt haben manche Jobcenter, siehe hier bspw. Jobcenter Pinneberg, diese Auszahlungstermine bereits auf ihren Online-Auftritten aufgenommen – allerdings nicht einfach zu finden. Uns hat eine hilfsbereite Leserin unserer Facebook-Gruppe darauf hingewiesen.

Warum sind bereits jetzt schon vereinzelt Zahlungen erfolgt?

In unseren Gruppen und Auftritten in den sozialen Medien ist teilweise auch zu lesen, dass manche Hartz IV Bedürftigen die Zahlungen bereits erhalten habe. Dies erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Anfrage von „DerWesten“ damit, dass es hier auf die Zugehörigkeit der Jobcenter zur Bundesagentur für Arbeit ankommt.

Von den knapp über 400 Jobcentern in Deutschland unterstehen etwa 100 nicht der Bundesagentur für Arbeit und werden kommunal verwaltet. Und genau bei diesen kommunalen Jobcentern kann es bereits vereinzelt zur Auszahlung der 200 Einmalzahlung gekommen sein, was die unterschiedlichen Angaben in den sozialen Medien erklärt. Das hat also auch nichts damit zu tun, in welchem Bundesland man lebt sondern ausschließlich der Zugehörigkeit des zuständigen Jobcenters zur Bundesagentur für Arbeit, für die auch das BMAS sprechen kann. Für die drei Viertel nicht kommunal verwalteten Jobcenter gilt nach Angaben des Ministeriums unter Hubertus Heil der Zahlungslauf beginnend ab 23.07.2022.

Bei vielen Betroffenen macht sich massiver Unmut breit. Teilweise ist zu lesen, dass Bedürftige bereits notwendige Anschaffungen getätigt haben in der Hoffnung, dass die 200 Euro bereits zu Monatsende Juni ausgezahlt werden.

Einmalzahlung von 200 Euro verpufft

Unabhängig des Auszahlungstermins ist jetzt schon klar, dass die 200 Euro nicht ausreichen, um die Mehrkosten durch die Inflation aufzufangen. Aktuell liegt die Inflation – also der Kaufkraftverlust bei Lebensmitteln – bei gut elf Prozent. Bei den Strom- und Energiekosten, die Hartz IV Bedürftige aus dem schon ohnehin zu gering bemessenen Hartz IV Regelsatz aufbringen müssen, liegt die Inflation bei 21,5 Prozent. Da es sich bei der Einmalzahlung auch nicht um eine reguläre Hartz IV Leistung handelt, hat diese auch keinen Einfluss auf Mehrbedarfe. Betroffene, die Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung, bei Behinderung oder Schwangerschaft benötigen, erhalten keinen prozentualen Aufschlag. Gleiches gilt bei Alleinerziehenden, die bei der regulären Leistungen einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Ebenso wird sich die Einmalzahlung nicht auf den monatlichen Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung auswirken. Wer also sein Wasser mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt, hat aus dieser Einmalzahlung keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Insgesamt erscheint die Einmalzahlung daher eher als Aktionismus der Regierung anstatt einer zielgerichteten Auszahlung. Vielmehr wäre es sinnvoller und gerechter gewesen, man hätte den Hartz IV Regelsatz insgesamt erhöht und nicht Bedürftige nach einem halben Jahr der enormen Preissteigerungen mit einem Kleckerbetrag abgespeist.

07.07.2022: Hartz IV: Lindner will drastisch Leistungen streichen

Kein Hartz IV Anspruch mehr im Juli?

Hilfebedürftige, die beispielsweise in den Monaten Januar bis Juni Hartz IV Leistungen beziehen mussten um ihren Lebensunterhalt zu sichern und es dann aus der Hartz IV Abhängigkeit rausgeschafft haben, gehen bei dieser Einmalzahlung von 200 Euro leer aus. Sofern sie sich in einem Anstellungsverhältnis befinden, können sie aber vom 300 Euro Energiebonus profitieren, der als steuerpflichtiger aber sozialversicherungsfreier Zuschlag von Arbeitgebern im September 2022 ausgezahlt werden soll.

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Kritik an Jobcentern und Bundesagentur für Arbeit

Mit einer klaren Informationspolitik könnten die Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit bei vielen Hilfebedürftigen, die dringend auf das Geld angewiesen sind, viel Ärger ersparen. Bei unserer Recherche in den öffentlich zugänglichen Internetauftritten der Behörden fand man nur vereinzelt Information, die man zudem lange suchen musste. Es wäre hier ein Leichtes für die Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit gewesen, einen klaren und festen Auszahlungszeitraum in einer öffentlichen Pressemitteilung bereits im Vorfeld zu nennen. Das hätte auch sicherlich die Mitarbeiter beim Leistungsträger entlastet, die viele Fragen zur Auszahlung der Sonderzahlung beantworten müssen.

Bild: Giulio Benzin/ shutterstock.com