Zum Inhalt springen

Bürgergeld: Arbeitsminister will Gesetzesentwurf zum Hartz IV Ersatz im Sommer vorlegen

Hartz IV Bürokratie Stempel beim Amt

Einsicht ist der erste Schritt der Besserung. Deshalb darf man auf das Bürgergeld gespannt sein, nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestern den Fahrplan für die Hartz IV Reform vorgestellt hat und dabei zugab, das Sozialgesetzbuch II sei zu bürokratisch. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im Sommer vorgelegt und in der zweiten Jahreshälfte beschlossen werden. Streit ist dabei vorprogrammiert.

Sehr große Sozialreform

Das, was Hubertus Heil als sehr große Reform bezeichnet, ist mit dem Bürgergeld fest in der Koalitionsvereinbarung verankert. Über Euro und Cent, also die Höhe der Leistung, schweigt sich die Ampelkoalition bislang jedoch aus. Zu Papier gebracht wurde lediglich der Wunsch, dass ein Bürgergeld „zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen soll“.

Hartz IV überwinden

Generell hält sich die Regierung in puncto Bürgergeld eher bedeckt. Bekannt ist der Grundtenor. Er lautet: „Wir wollen Hartz IV überwinden.“ Das hat Hubertus Heil jetzt noch einmal bekräftigt. Denn, so der Minister: Das Sozialgesetzbuch II sei „eines der bürokratischsten Gesetze, die es gibt“.

Doch was heißt das konkret? Zunächst einmal soll der Sozialstaat im „Tun und im Ton“ besser werden. Diese Aussage bezieht Hubertus Heil vornehmlich auf die Eingliederungsvereinbarung, die er, wie schon die gesetzliche Grundlage, für zu bürokratisch hält.

Bürgergeld statt Hartz IV – 15 Änderungen aus dem Koalitionsvertrag im Überblick

Neu: die Teilhabevereinbarung

Auf der Agenda für das Bürgergeld steht deshalb eine Teilhabevereinbarung als Ersatz für die Eingliederungsvereinbarung. Die Grundlage soll ein Kompetenzfeststellungsverfahren bilden, bei dem die Soft Skills zertifiziert sowie Stärken und Entwicklungsbedarfe ermittelt werden.

Beratung auf Augenhöhe

Mit „Tun und Ton“ dürften allerdings auch die Mitarbeiter in den Jobcenter gemeint sein. Denn: Die Koalitionsvereinbarung verspricht künftig „eine Beratung auf Augenhöhe“ und eine „Vertrauensbeziehung“ zwischen Hartz IV Bedürftigen und den Mitarbeitern in den Jobcentern. Davon ist man aktuell noch sehr weit entfernt.

Sechsmonatige Vertrauenszeit

Das Verhältnis verbessern soll unter anderem eine sechsmonatige Vertrauenszeit, auf die im Koalitionsvertrag hingewiesen wird. Das ändert jedoch nichts an den Mitwirkungspflichten und den entsprechenden Sanktionen, die bereits jetzt für internen Zoff gesorgt haben sollen.

Streit über Sanktionen

Denn die Vorstellungen zum Thema Hartz IV Ersatz liegen teils weit auseinander und bergen daher sehr viel Streitpotenzial. Schon die Überlegung, die Sanktionen zunächst bis Jahresende, dann bis Mitte 2023 auszusetzen, hat die FDP Überwindung gekostet. Ihr sind die SPD und die Grünen insofern entgegengekommen, als nach dem Sanktionsmoratorium wieder Leistungskürzungen bis 30 Prozent möglich sein sollen.

Jobcenter wollen weiter bestrafen

Aufruhr gab es angesichts der befristeten Aussetzung der Sanktionen auch in den Jobcentern. Sie befürchten, keine Handhabe mehr zu haben, wenn sich Hartz IV Bedürftige vollständig verweigern, indem sie beispielsweise zumutbare Jobangebote nicht annehmen.

Sobald der Gesetzentwurf im Sommer auf dem Tisch liegt, weiß man hoffentlich mehr. Denn dass eine Hartz IV Reform überfällig ist, hat der Bundesarbeitsminister jetzt selbst zugegeben.

Bild: Firma V/ shutterstock.com

Schlagwörter: