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Hartz IV Gesetze machen Frau fast obdachlos

Frau traurig weil Obdachlosigkeit droht

Mit den Energiekosten steigt das Risiko, obdachlos zu werden. Denn immer mehr Haushalte können die Nebenkosten nicht mehr bezahlen. Bei Hartz IV Bedürftigen kommt hinzu, dass die Jobcenter dank eines kleinen Passus jede Hilfe verweigern können. Stattdessen wird darauf verwiesen, sich kündigen zu lassen – um dann ein Darlehen zu erhalten. Der gemeinnützige Verein Sanktionsfrei e.V. hat dazu ein Beispiel parat.

900 Euro Schulden aus Nebenkostennachzahlung

Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins, berichtet auf Twitter von Teresa. Die Frau ist Hartz IV bedürftig. Sie hat bei ihrem Vermieter 900 Euro Schulden für die Nebenkosten aus den Jahren 2020 und 2021. Daraufhin erhielt sie eine Zahlungsfrist mit Androhung der fristlosen Kündigung.

Corona-Regelung entfällt

Aufgrund der Corona-Sonderregelung hätten diese Kosten eigentlich vom Jobcenter übernommen werden müssen. Doch § 67 SGB II enthält auch einen Passus, wonach der Wohnraum für diese Hilfe schon vor der Pandemie als angemessen hätte gelten müssen. Nur leider hat das Jobcenter die 42 Quadratmeter-Wohnung der Frau als unangemessen eingestuft. Heißt: Es gibt kein Geld.

Schulden aus eigenen Mitteln tilgen

Der Tipp des Jobcenters: Teresa soll die Schulden bei ihrem Vermieter mit eigenen Mitteln zurückzahlen. „Aber, Überraschung, sie hat nix“, schreibt Helena Steinhaus. So dürfte es den meisten Hartz IV Bedürftigen gehen.

Absurder Rat des Sozialamts

Teresa wurde laute Sanktionsfrei dann beim Sozialamt vorstellig. Dort erklärte man ihr: Sie müsse sich kündigen lassen, um ein Darlehen zu erhalten.

Zum einen hätte die Frau keinerlei Garantie gehabt, dass der Vermieter die Kündigung zurückzieht, wenn er die 900 Euro auf dem Konto hat. Zum anderen würde die Rückzahlung in Höhe von zehn Prozent der Hartz IV Regelleistung (449 Euro) die Frau überfordern, weil sie von ihrem Regelsatz bereits 50 Euro für die „unangemessene“ Wohnung bezahlen muss.

Jobcenter Sonderregelung

Ein solches Darlehen hätte eigentlich das Jobcenter anbieten müssen – gemäß § 22 Abs. 8 SGB II. Hier heißt es:

(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

Da in einigen Regionen jedoch Sonderregelungen gelten, war dies nicht der Fall. Auch ein Hinweis auf das Sozialamt blieb aus.

Das ist das vermutlich erst der Anfang. Die Preise für Strom und Gas sind inzwischen so stark gestiegen, dass Hartz IV Bedürftige (ob der Wohnraum nun angemessen ist oder nicht), Rentner und einkommensschwache Haushalte Angst davor haben, auf der Straße zu landen, keinen Strom mehr zu haben oder im Winter im Kalten zu sitzen. Denn die Boni und Sonderzahlungen sind angesichts der Teuerung ein Witz.

Sanktionsfrei springt ein

Damit Teresa ihre Schulden begleichen kann, hat der Berliner Verein Sanktionsfrei e.V. ihr das Geld aus dem Solidartopf überwiesen. Sonst hätte sie womöglich ihr Dach über dem Kopf verloren. Nach Angaben auf der Webseite konnte sanktionsfrei.de bis heute bereits 3.456 Menschen mit insgesamt 207.976 Euro finanziell unterstützen, wobei sich der Verein über Spenden finanziert. Wer Hilfe beim Verein erfragen oder diesen als Spender (Hartzbreaker) unterstützen möchte, kann sich per Email unter info@sanktionsfrei.de erkundigen.

Bild: Srdjan Randjelovic/ shutterstock.com