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Hartz IV: Bayerische Wirtschaft warnt vor Verzicht auf Sanktionen und Bürgergeld

Kein Platz für VeränderungenMann auf Sofa in zu kleinem Raum

Hartz IV Sanktionen polarisieren. Kein Wunder also, dass die Überlegung, Leistungskürzungen zeitlich befristet auf Eis zu legen, sehr unterschiedlich bewertet werden. Betroffene freut es. Jobcenter indes sehen darin ein wichtiges Instrument. Und auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) pocht darauf, Hartz IV Bedürftige weiter zu sanktionieren und am Prinzip „Fordern und Fördern“ festzuhalten.

Hintergrund: Sanktionsmoratorium

Da im kommenden Jahr das Bürgergeld eingeführt werden soll und die aktuelle Sanktionspraxis vom Bundesverfassungsgericht moniert wurde, will die Ampelkoalition Leistungskürzungen bei Hartz IV Bedürftigen bis Mitte 2023 aussetzen. Donnerstag (19. Mai 2022) wird der Bundestag darüber entscheiden.

Ausnahme: Meldeversäumnisse

Weiterhin bestraft werden dürfen Meldeversäumnisse. Falls Hartz IV Bedürftige Termine nicht wahrnehmen, kann ihnen die Grundsicherung nach wie vor um bis zu 10 Prozent gekürzt werden. Damit rutschen sie dann noch weiter unter das Existenzminimum.

Fordern und Fördern

Dem vbw reicht das nicht. Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt warnt ausdrücklich davor, die Sanktionen für Hartz IV Empfänger auszusetzen. Das sei ein Vorgeschmack auf die Einführung des Bürgergelds. Zudem widerspreche ein solcher Schritt dem Grundsatz des „Fordern und Fördern“.

Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren

Nur dank dieser Leitlinie sei die Langzeitarbeitslosigkeit reduziert und viele Menschen „nachhaltig in den Arbeitsmarkt“ integriert worden. Mit dem Bürgergeld fehlten Anreize, eine Beschäftigung aufzunehmen. Unter anderem, weil auf den Vermittlungsvorrang verzichtet und stattdessen auf Qualifizierungsmaßnahmen gesetzt werde.

Mehr Effektivität

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft wünscht sich wieder mehr Effektivität in der Vermittlung und keine Qualifizierungsdauerschleife. Das Bürgergeld bezeichnet Brossardt daher als „kontraproduktiv“ – auch hinsichtlich einer steigenden Kostenbelastung. Fazit des vbw:

„Eine pauschale ideologische Ausweitung der Sozialleistungen ist nicht finanzierbar.“

Der Status quo – viele Meldeversäumnisse

Das Sanktionsmoratorium mag, wie die Aussagen des vbw belegen, nicht für jeden nachvollziehbar sein. Doch mit der Ausnahme, bei Nichterscheinen bestraft zu werden, ist man sehr nach an der Realität. Denn wenn es derzeit in den Jobcentern ein Problem gibt, dann sind es Meldeversäumnisse. Sie haben auch vorher schon den Löwenanteil bei Sanktionen ausgemacht.

Die Ursachen

Mögliche Gründe für das Fernbleiben nennt Stefan Graaf, Leiter des Jobcenters Aachen und Sprecher des Bundesnetzwerks Jobcenter. Zum einen seien viele persönliche Termine durch die Pandemie nicht mehr gewohnt. Zum anderen hätten psychische Erkrankungen zugenommen.

Auswege suchen

Darauf reagieren die Jobcenter sehr unterschiedlich. Viele machen weiter wie bisher. In einigen Regionen, etwa in Wismar, probiert man hingegen neue Wege aus. Berater und Hartz IV Bedürftige treffen sich auch mal im Café oder zu einem Sparziergang. Hier weiß man und spricht auch offen aus: Viele spüren Beklemmungen im Jobcenter.

Hausgemachtes Problem

Wenn sich Menschen im Jobcenter unwohl fühlen und die Jobcenterleiter sich dessen bewusst sind, handelt es sich schlichtweg um ein hausgemachtes Problem. Niemand erwartet, dass Hartz IV Bedürftige freudestrahlend zur Behörde laufen. Doch Respekt sollte sein. Dann würde sich das Thema Sanktionen auf Dauer von allein lösen – zumindest weitestgehend.

Pressemitteilung – Die bayerische Wirtschaft vom 13.05.2022

Bild: Andrey_Popov/ shutterstock.com

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