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Hartz IV trotz Arbeit: Mindestlohn reicht nicht zum Leben

Erschrockenes Paar auf dem Sofa

„Geh‘ doch arbeiten“, lautet einer der vielen „gut gemeinten“ Ratschläge, mit denen sich Hartz IV Bedürftige ständig konfrontiert sehen. Dabei wird leider übersehen, dass Jobs nicht auf Bäumen wachsen und oft nur der Mindestlohn bezahlt wird. Und genau da fängt das Dilemma an: In vielen Regionen reicht das Geld nicht zum Leben und man muss trotz Vollzeitjob mit Hartz IV aufstocken.

Kostenfaktor Wohnen und Heizen

Das größte Problem, mit dem nicht nur Hartz IV Bedürftige, sondern die meisten Haushalte zu kämpfen haben, sind die enorm hohen Kosten für Wohnen und Heizen.

Laut einer Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung sind die Ausgaben in fast 100 Landkreisen und kreisfreien Städten so hoch, dass der Mindestlohn sie nicht deckt.

Maximal 432 Euro zum Wohnen

Wie sich das auswirkt, hat „Die Linke“ vom Arbeitsministerium in Zahlen fassen lassen. Ausgehend von einem Single, der 37,7 Stunden wöchentlich zum Mindestlohn von 9,60 Euro arbeitet, dürfte die Unterkunft samt Heizung maximal 432 Euro kosten.

Anderenfalls bestehe bereits Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes – kurz: Aufstocken mit Hartz IV.

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Hunderttausende betroffen

Blickt man auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, zeigt sich: Hunderttausende sind von diesem Problem betroffen. 1,2 Millionen Single-Bedarfsgemeinschaften sind beim Amt registriert. Für 468.000 gilt, dass sie teils weit mehr als 432 Euro Wohnkosten haben. Im Schnitt sind es 540 Euro.

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Höherer Mindestlohn nötig

Zäumt man das Pferd von der anderen Seite und schaut, welcher Mindestlohn nötig wäre, um nicht länger auf Hartz IV angewiesen zu sein, ergeben sich regional deutliche Unterschiede.

In Hamburg müssten es 10,18 Euro sein, in Berlin 9,57 Euro und insbesondere in Köln, Düsseldorf und Stuttgart ebenfalls deutlich über 10,00 Euro.

Bis 2022: Mindestlohn wird auf 10,45 Euro erhöht

Da läuft was schief

Die Linken-Politikerin Susanne Ferschl kritisiert das aktuelle System:

„Auch fünf Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist dieser weder armutsfest noch existenzsichernd.“

Der Lohn reiche nachweislich nicht zum Leben. Ferschl:

„Es läuft etwas schief, wenn Beschäftigte trotz Vollzeitjob ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind.“

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Bildnachweis: Antonio Guillem / shutterstock.com