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Hartz IV Unterkunftskosten: Schlappe für Jobcenter

Die Vorgaben, wie hoch die Miete sein darf, die das Amt für Hartz IV Bedürftige übernimmt, sind klar umrissen. Einige Jobcenter scheint das nicht zu interessieren. Sie kochen lieber ihr eigenes Süppchen, fernab vom „Rezept“ des Bundessozialgerichtes. Die Quittung kam jetzt vom Sozialgericht für das Saarland. Gleich drei Jobcenter erhielten die rote Karte.

Fehlerhafte Berechnung

Die Jobcenter aus den Landkreisen Neunkirchen, Saarlouis und dem Regionalverband Saarbrücken hatten die Unterkunftskosten für Hartz IV Bedürftige bislang anhand selbst erstellter Konzepte berechnet und entsprechende Grenzwerte bestimmt – in Form eines „grundsicherungsrelevanten Mietspiegels“.

Dagegen hatten Betroffene geklagt. In gleich mehreren Verfahren wurde entschieden, dass die Kosten für die Unterkunft nicht nach eigenem Gutdünken gekürzt und beschränkt werden dürfen.

Verstoß gegen höchstrichterliche Rechtsprechung

Das Sozialgericht für das Saarland hat die Konzepte für die Wohnkosten von Hartz IV Bedürftigen näher untersucht.

Das Ergebnis: Das Vorgehen der Jobcenter entspreche nicht „den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung“. Damit seien die Vorgaben nicht schlüssig und entsprächen nicht dem, was das Bundessozialgericht am 30. Januar 2019 entschieden hatte (Aktenzeichen: B 14 AS 24/18 R u.a.).

Hartz IV Wohnkosten dürfen nicht über Mittelwerte des Mietspiegels bestimmt werden

Wohngeldgesetz und Sicherheitszuschlag

Die Jobcenter hatten mithilfe clusteranalytischer Verfahren Vergleichsräume ermittelt. Für ein rechtskonformes Vorgehen hätte jedoch das „Wohngeldgesetz zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 Prozent und damit regelmäßig höhere Werte“ herangezogen werden müssen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Und sollte kein Wohnraum zu diesen Konditionen gefunden werden, sei die Übernahme von darüber hinaus gehenden Unterkunftskosten möglich.

Hartz IV Urteil: Schlüssige Berechnungsgrundlage für KdU notwendig

Mehr Geld für Hartz IV Bedürftige

Für die Jobcenter aus den Landkreisen Neunkirchen, Saarlouis und dem Regionalverband Saarbrücken bedeutet das Urteil eine herbe Schlappe. Hartz IV Bedürftige indes dürfen hoffen. Gegenüber dem Saarländischen Rundfunk erklärte eine Gerichtssprecherin, dass aufgrund der Entscheidung des Sozialgerichts in Einzelfällen vermutlich mehr Geld für die Unterkunft gezahlt werden könnte.

BSG Urteil: Streit um Berechnung von Hartz IV Unterkunftskosten

Sozialgericht für das Saarland, Entscheidungsdaten: 22. Februar 2021, Erscheinungsdatum: 6. Juli 2021, Aktenzeichen S 21 AS 81/19.

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