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Minijobs als Hartz IV Falle

Kellnerin vor geschlossenem Lokal

Verlieren Minijobber ihre Arbeit landen sie direkt in Hartz IV – sofern die geringfügige Beschäftigung auf 450 Euro Basis der Hauptjob gewesen ist. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld gibt es nicht, genauso wenig wie Krankengeld bei Krankheit. Deutlich wird dieses Problem jetzt vor allem in der Corona-Pandemie.

Minijobber im Gastgewerbe und Unterhaltung halbiert

Nach aktuellen Statistiken hat sich die Anzahl der Minijobber im Vergleich von Dezember 2019 (6.680.731) auf 5.822.007 im Dezember 2020 drastisch reduziert. Bei 450-Euro-Jobs im Gastgewerbe und der Unterhaltungsbranche sieht es noch düsterer aus. Während im Dezember 1.090.040 einer geringfügigen Beschäftigung im Gastgewerbe und Unterhaltungsbranche nachgingen, waren es – bedingt durch die Corona-Krise und staatlich verordnetem Lockdown – nur noch 569.255 im Dezember 2020, was etwa die Hälfte ausmacht.

Nach Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sind etwa zwei Drittel aller Minijobber ausschließlich geringfügig beschäftigt und ein Drittel der geringfügig Beschäftigten nutzt den Minijob als Zuverdienst neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Denn gerade Personen in geringfügigen und prekären Arbeitsverhältnissen stehen inzwischen auf der Straße und sind auf Hartz IV vom Jobcenter angewiesen. Grund genug, so der Deutsche Gewerkschaftsbund, Minijobs endlich abzuschaffen.

Vollständiger Schutz gefordert

Es sei „endlich Zeit für eine radikale Umkehr“, sagt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen.

„Minijobber müssen in den vollständigen Schutz der Sozialversicherungen – und zwar vom ersten Tag ihrer Beschäftigung an“,

lautet seine Forderung. Damit wiederholt er im Grunde die Aussage vom „Rat der Arbeitswelt“, einem Expertenkreis von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Demnach erfüllen Minijobs nicht die erhoffte Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt. Stattdessen stünden dem Missbrauch Tür und Tor offen, wie zahlreiche Kontrollen belegten. Die Verstöße: Die Arbeitszeit wird fehlerhaft erfasst, der Mindestlohn umgangen und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie im Urlaub verwehrt. Wer sich dagegen auflehnt, verliert den Job und ist auf Hartz IV angewiesen.

Viele junge Menschen betroffen

Auffällig sei, dass gerade junge Menschen im Alter von 20 bis 25 Jahren einen besonders hohen Anteil bei den Minijobbern haben. Ihnen eröffneten die Minijobs keine Perspektive am Arbeitsmarkt. Das sei irrsinnig. Denn dadurch würde man „dieses enorme Fachkräftepotential am Arbeitsmarkt einfach verschwenden“. Betroffen von Rückgang der Minijobs und damit Hartz IV sind vor allem Frauen. Für sie ist der Minijob häufig die einzige Einnahmequelle. Daher sei die Umwandlung vom Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch „ein Instrument zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt“.

Bildnachweis: husjur02/ shutterstock.com

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