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„Spiegel“ spielt Hartz-IV- gegen Niedriglohnempfänger aus

Kleine Familie. Alleinerziehende Mutter hat finanzielle Probleme. Ihre kleine Tochter beruhigt traurige Mutter.

Vollzeit zu arbeiten und dennoch nicht über die Runden zu kommen: Ein Gefühl, das viele kennen. Der Spiegel hat dazu einen Filmbeitrag veröffentlicht, der Wellen schlägt. Denn der Tenor, trotz Arbeit weniger zu haben als ein Hartz IV Empfänger, leistet im Grunde genommen nur eines: Es spielt Leistungsempfänger und Arbeiter im Niedriglohnsektor gegeneinander aus.

Trotz Vollzeit Hartz IV Aufstocker

Die 37jährige Protagonistin des Films ist alleinerziehende, dreifache Mutter, die zunächst Hartz IV bezog, dann ehrenamtlich in einem Theater arbeitete, ehe sie dort Vollzeit als Buchhalterin zum Mindestlohn von 9,50 € eingestellt wurde. Das Gehalt: 1.300 Euro netto. Davon bleibt nach Abzug von Miete, Strom, Versicherungen und Telefon kaum etwas übrig.

Hinweis: Strom, Versicherungen und Telefon müssen von Hartz IV Bedürftigen selbst aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten werden.

Zusätzlich erhält die alleinerziehende Mutter Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Selbst damit ist die Familie nach Aussagen des „Spiegels“ weiterhin auf die Kleiderkammer und das Essen bei der Arche angewiesen. Kurzum: Geldsorgen und Hartz IV sind trotz Arbeit geblieben.

Experten sehen die Zahlen kritisch

Der Film vom 27.05.2021 unter dem Titel „Arm trotz Vollzeitarbeit – Job gefunden, in Hartz IV geblieben“ sorgt vor allem deshalb für Ärger, weil entweder Zahlungen, auf die die Familie Anspruch hat, unterschlagen werden, oder die Familie nicht darauf hingewiesen wurde. Angesichts der Höhe des Einkommens und der Familiensituation gibt es bei näherer Betrachtung keinen Grund, weshalb die Familie mit Hartz IV aufstocken müsste.

Insgesamt stehen der Familie aus Berlin-Marzahn nach unseren Berechnungen 1.300 € Nettoeinkommen, 663 € Kindergeld sowie 850 € Unterhaltsvorschuss (sofern für alle drei Kinder UVG Leistungen fließen) im Monat zur Verfügung, was eine Gesamtsumme von 2.813 € ergibt. Demgegenüber steht ein Hartz IV Bedarf von 1.501 € Regelsatz + 161 € Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie 700 € Miete in Höhe von monatlich 2.362 € – von dem das Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss noch gekürzt werden, so dass die Kinder aus der Bedarfsberechnung herausfallen würden, da Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bedarfsdeckend wären.

Alleine aus Einkommen, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ergäbe sich somit ein monatlicher Überschuss von 450 € monatlich im Gegensatz zum Bezug von Hartz IV Leistungen.

Zum Vergleich: der Hartz IV Regelsatz eines Alleinstehenden Volljährigen beträgt monatlich 446 €.

Wir haben unseren Bürgergeld Rechner mit den Zahlen gefüttert und kommen – wie im Videobeitrag erwähnt – ebenfalls auf eine Aufstockung von etwa 200 € monatlich, ABER: Gleichzeitig hätte die Familie einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von über 230 € (lt. Kinderzuschlag Rechner von kinderzuschlag.org) und wäre somit nicht auf Hartz IV angewiesen. Genau zu diesem Zweck wurde der Kinderzuschlag eingeführt, damit Eltern nicht zwingend auf Hartz IV angewiesen sind.

Berücksichtigt man alle Optionen, käme die Frau mit Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag auf ein Nettoeinkommen von insgesamt 2.800 bis 3.000 Euro. Bezöge sie weiterhin Hartz IV, wären es knapp 2.360 Euro. Das heißt: Dank Arbeit hat sie mindestens 440 Euro mehr. Möglicherweise würde hier sogar noch ein Wohngeldanspruch bestehen. Zusätzlich bleibt der Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, erhalten

Kinderzuschlag und Wohngeld sind vorrangige Leistungen

Beim Kinderzuschlag sowie beim Wohngeld handelt es sich um vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II, was bedeutet, dass vermeintlich Hartz IV Bedürftige diese Leistungen vorrangig vor Hartz IV beantragen müssen – darauf müssen Jobcenter Antragsteller auch hinweisen, wie es in den Fachlichen Weisungen zu § 12a SGB II heißt. Voraussetzung ist, dass diese vorrangigen Leistungen die Hartz IV Hilfebedürftigkeit für mindestens drei Monate vermeiden können.

Effekthascherei oder fehlende Information?

Hat die Spiegel-Redaktion nicht ordentlich recherchiert oder verschweigt die Frau Einnahmen? Unabhängig davon muss sich der Spiegel die Frage gefallen lassen, welchen Sinn es macht, den Eindruck zu vermitteln, dass Arbeit sich nicht lohnt. Auf die Mindestlohnproblematik zu verweisen, ist lobenswert. Doch ansonsten gilt: Viele Hartz IV Bedürftige wären froh, nicht länger auf das Wohlwollen des Jobcenters angewiesen zu sein.

Bildnachweis: Alexander Penyushkin/ shutterstock.com