Vergangene Woche einigte sich die Koalition endlich auf einen Corona-Bonus für Hartz IV Empfänger. Bisher gab es jedoch keine Angaben darüber, wann die Einmalzahlung erfolgen soll. Das Bundesarbeitsministerium bringt nun Licht ins Dunkel.
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150 Euro Corona-Bonus bei Hartz IV
Fast ein Jahr ist es her, dass Deutschland sich zum ersten Mal in den Lockdown begab. Seitdem wurden die Forderungen nach einer Erhöhung der Hartz IV Leistungen in Corona-Zeiten immer lauter, bis sie schlussendlich zur Bundesregierung durchdrangen – nunmehr 9 Monate später. Am 03. Februar beschloss die Koalition einen einmaligen Aufschlag auf Hartz IV Leistungen um 150 Euro:
Wann Hartz IV Empfänger jedoch mit dem Bonus auf ihren Konten rechnen können, stand noch nicht fest. Nun hat die Regierung eine Formulierungshilfe veröffentlicht, die Anhaltspunkte für den Auszahlungstermin bietet.
Wann wird der Bonus ausgezahlt?
Die Formulierung der Bundesregierung im eigens wegen der Corona-Pandemie neu eingeführtem § 70 SGB II legt nahe, dass der Bonus zusammen mit den Hartz IV Leistungen für Mai am 30. April 2021 ausgezahlt wird.
Corona-Zuschlag: Wer hat Anspruch?
Wie das Bundesarbeitsministerium bekanntgab, erhalten alle erwachsenen Personen deren Regelbedarf nach der Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende Erwachsene) oder Regelbedarfsstufe 2 (volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft) den Bonus, die für Mai 2021 einen Anspruch auf
- Hartz IV Leistungen,
- Sozialgeld,
- Sozialhilfe,
- oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
haben.
WICHTIG: Es ist nicht definiert, wie hoch der Anspruch auf Hartz IV Leistungen sein muss, weshalb auch Hartz IV Aufstocker – Erwerbstätige, die ergänzende Arbeitslosengeld II Leistungen erhalten – einen Anspruch auf diesen Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
Erwachsene Hartz IV oder Sozialhilfeempfänger unter 25 Jahren und erwachsene Hartz IV Bedürftige in stationären Einrichtungen (Regelbedarfsstufe 3) erhalten den Bonus, wenn ihre Eltern das Kindergeld oder den Kinderbonus nicht an sie weiterleiten.
Wegweisendes Hartz IV Urteil zu FFP2-Masken vom 11.02.2021: Jobcenter muss Hartz IV Bedürftigen 20 FFP2-Masken wöchentlich zur Verfügung stellen oder 129 Euro monatlich als Zuschuss zahlen
„Mit dem Corona-Zuschlag von 150 Euro mildern wir die Belastungen der lang anhaltenden Maßnahmen für Menschen ab, die Grundsicherung beziehen“, erklärt Bundesarbeitsarbeitsminister Heil.
Weitere Corona-Hilfen bei Hartz IV:
Hartz IV: Corona-Bonus beantragen
Leistungsberechtigte müssen den Corona-Bonus nach aktuellem Kenntnisstand nicht gesondert beantragen. Vielmehr wird der Zuschlag direkt zusammen mit den Hartz IV Leistungen für den Monat Mai überwiesen.
Quellen:
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 09.02.2021
- Regierungsentwurf vom 08.02.2021
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