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Neue BA Weisung: Jobcenter muss Computer für Hartz IV Empfänger zahlen

Mädchen lernt am Computer Corona Homeschooling

Laut einer neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit haben Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 Anspruch auf einen Zuschuss vom Jobcenter für die Anschaffung von Schul-Computern. Ziel der Bundesregierung ist es, dadurch bundeseinheitlich „Bildungsgleichheit“ zu fördern.

Corona-Krise: Kinder ohne Computer werden abgehängt

Die Corona-Krise zwingt Schüler deutschlandweit in den Heimunterricht. Zum Schutz vor Infektionen muss das Lernen dieser Tage maßgeblich über Lernplattformen im Internet stattfinden, doch das ist oft leichter gesagt als getan. Laptop, PC und Tablet sind nicht billig – viele Familien können sich deren Anschaffung schlichtweg nicht leisten. Die Folge: Schüler ohne Zugang zu einem Computer werden beim Online-Unterricht vollkommen abgehängt. Besonders betroffen sind Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug.

350 Euro Zuschuss pro Kind

Aus diesem Grund hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Jobcenter bundesweit verpflichtend angewiesen, die Kosten für Geräte wie Computer, Laptop, Tablets sowie Drucker und Zubehör für Leistungsempfänger zu übernehmen. Stellen die Schulen keine Computer für betroffenen Kinder zur Verfügung, müssen pro Kind bis zu 350 Euro für deren Anschaffung vom Jobcenter im Rahmen eines einmaligen unabweisbaren Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SGB II bezuschusst werden.

Wichtig: Das Jobcenter muss die Kosten auch dann übernehmen, wenn zwar entsprechende Geräte im Haushalt verfügbar sind, diese allerdings nicht für den schulischen Gebrauch genutzt werden können. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Geräte den technischen Vorgaben der Schule nicht entsprechen oder von Eltern für die Heimarbeit genutzt werden müssen.

Wer hat Anspruch?

Laut Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter haben alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf die Schul-Computer, die

  • unter 25 Jahre alt sind und
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

Die Regelung gilt auch für Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Regelung gilt auch für Geringverdiener

Auch Geringverdiener sollen profitieren. Die Weisung richtet sich ebenso an Kinder und Jugendliche, deren Eltern ergänzende Ansprüche auf Hartz IV (sog. Aufstocker) haben:

Digitaler Unterricht muss für alle Kinder möglich sein und darf nicht am Geldbeutel scheitern“, heißt es dazu von Seiten der Regierung.

Hartz IV: Computer beantragen

Die Geräte können laut Informationen des Bundesarbeitsministeriums rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 beim Jobcenter beantragt werden. Bereits erbrachte Darlehen für entsprechende Geräte können rückwirkend in Zuschüsse umgewandelt werden. Antragssteller müssen laut Weisung an die Jobcenter einen Nachweis der Schule darüber einreichen, dass

  • der Computer für den Distanzunterricht benötigt werden und
  • die Schule ihren Schülern keine Schulcomputer zur Verfügung stellt (etwa als Leihgabe)

Quelle: Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter vom 01.02.2021

Titelbild: Jeanette Virginia Goh/ shutterstock.com