10 kostenlose FFP2-Masen (oder vergleichbare) erhalten Hartz IV Bedürftige in den Apotheken – dies geht aus der am 06.02.2021 in Kraft getretenen Ersten Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) hervor.
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Wer hat Anspruch auf die FFP2-Masken?
Bedürftige, die selbst einen Anspruch auf Hartz IV haben oder mit anderen Personen in Bedarfsgemeinschaft leben, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Hierzu zählen auch mitversicherte Kinder oder auch andere, die nicht erwerbsfähig sind und in der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft leben.
Wegweisendes Hartz IV Urteil zu FFP2-Masken vom 11.02.2021: Jobcenter muss Hartz IV Bedürftigen 20 FFP2-Masken wöchentlich zur Verfügung stellen oder 129 Euro monatlich als Zuschuss zahlen
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Wie erhalte ich die Masken?
Die Masken können im Zeitraum zwischen dem 16. Februar und 06. März 2021 einmalig in Apotheken abgeholt werden. Hierzu werden alle Hartz IV Bedürftigen von den Krankenkassen angeschrieben. Dieses Informationsschreiben dient zusammen mit der Vorlage des Personalausweises als Gutschein für 10 FFP2 Masken je bedürftiger Person. Wie die Bundesregierung schreibt, ist eine Selbstbeteiligung nicht vorgesehen.
Bereits in dieser Woche beginnen die Krankenkassen mit dem Versand der Briefe. Nach aktuellem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass diese Informationsschreiben gegen Ende der Woche in den Briefkästen der Bedürftigen eintreffen.
Warum werden jetzt doch kostenlose Masken ausgegeben?
Die Einbeziehung von Hartz IV Bedürftigen in die Coronavirus-Schutzmasken.-Verordnung resultiert aus dem Beschluss der Regierung vom 19.01.2021, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften verpflichtend FFP2-Masken (oder gleichwertige) – alternativ OP Masken – zu tragen sind. Diese Änderung entfachten hitzige Diskussionen über die Kostenfrage des Mundschutzes.
Da mögliche Virus-Mutationen ansteckender sind, sind seit kurzem medizinische Masken im ÖPNV und beim Einkaufen Pflicht. Um Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende diesen Schutz zu ermöglichen, werden sie mit FFP2-Masken unterstützt. So wird der Corona-Schutz keine Frage des Geldbeutels.
so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
Bei FFP2-Masken handelt es sich um sog. filtrierende Halbmasken (KN95/ N95 sind das Äquivalent zu FFP2), die mindestens 94% der Tröpfchen und Aerosole filtern. FFP3-Masken sogar bis zu 99%. OP-Masken schützen dagegen nur vor Tröpfchen und bieten weniger Schutz gegen Aerosole.
50 Millionen Masken stehen zur Verfügung
Insgesamt können bis zu 50 Millionen Masken ausgegeben werden, so dass 5 Millionen Hartz IV Bedürftige von dieser Schutzmaßnahme profitieren können. Das Nachsehen haben allerding die Apotheken. Während nach der ersten Coronavirus-Schutzmaßnahmen-Verordnung von der Regierung noch 6,00 EUR je Maske an die Apotheken gezahlt wurden, wurde dieser Betrag durch die Erweiterung der Verordnung auf 3,90 Euro brutto je Mund-Nasen-Schutz abgesenkt.
Keine doppelte Ausgabe von Masken
Dieser Anspruch gilt jedoch nur Personen, die keinen anderen Anspruch aus der Ersten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung haben. Hierzu zählen bspw. Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie über 60-Jährige. Dieser Personenkreis konnte sich bereits ab dem 15. Dezember 2020 in den Apotheken jeweils 3 Masken abholen. Ab Januar 2021 kamen dann zwei Gutscheine für jeweils 6 Masken hinzu.
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