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Ab 2021 mehr Kindergeld – aber nicht für Kinder in Hartz IV Familien

Mutter mit zwei traurigen Kindern

Die Kindergeld Erhöhung 2021 ist eine der höchsten der letzten Jahre. So steigt das Kindergeld ab dem 01.01.2021 um 15 Euro je Kind. Die Einzigen die davon nicht profitieren, sind Familien im Hartz IV Bezug.

Bundesrat stimmt Kindergeld Erhöhung zu

Der Bundesrat hat der Kindergeld Erhöhung 2021 zugestimmt. Somit erhalten Eltern ab dem 01. Januar 2021 für jedes Kind 15 Euro monatlich mehr als bisher. So hoch fällt das Kindergeld ab dem kommenden Jahr aus:

Kindergeld fürin 2020ab 01.01.2021
das 1. und 2. Kind204 Euro219 Euro
das 3. Kind210 Euro225 Euro
ab dem 4. Kind235 Euro250 Euro

Familien mit Hartz IV Bedürftigkeit profitieren nicht

Eltern, die im Hartz IV Bezug stehen, gehen bei der Kindergelderhöhung erneut leer aus. Zwar wird ihnen auch das um 15 Euro höhere Kindergeld ausgezahlt, jedoch wird gleichzeitig der Mehrbetrag bei den Hartz IV Leistungen weggekürzt, da das Kindergeld als Einkommen der Kinder gilt. Insgesamt sind laut der aktuellsten Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa zwei Millionen Kinder, die sich in Hartz IV Bedarfsgemeinschaften befinden. Schlussendlich nur eine Umverteilung der Töpfe, ohne Mehrwert für die Eltern.

Eltern profitieren nur von Regelsatzerhöhung

Statt der Kindergelderhöhung bleibt Eltern nur die Erhöhung der Kinder-Regelsätze ab 2021, die sich wie folgt ergibt:

Regelsätze 2021Regelsatz 2020
Kinder 14 bis 17 Jahre373 Euro328 Euro
Kinder 6 bis 13 Jahre309 Euro308 Euro
Kinder bis 5 Jahren283 Euro250 Euro

Das Tragische ist, dass gerade Eltern, die in Hartz IV Bedürftigkeit stehen, besonders auf eine Erhöhung des Kindergeldes angewiesen wären. Diese Praxis der Anrechnung sorgt seit Jahren für hitzige Diskussionen, leider ohne positiven Ausgang für Hartz IV Bedürftige.

Anrechnung verstößt nicht gegen Grundgesetz

Nachdem bereits im Jahr 2010 das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 3163/09) erklärt hatte, dass bei einer Kindergeldanrechnung auf Hartz IV Leistungen kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorläge, und dass die Anrechnung nicht das menschenwürdige Existenzminimum gefährde – macht der Gesetzgeber keine Anstalten, um hier eine Änderung herbeizuführen. Gleiches gilt für Elterngeld. War hier zumindest bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts in 2016 eine anrechnungsfreier Betrag von 300 Euro möglich, so wird seither (bis auf wenige Ausnahmen), jeder Cent auf Hartz IV Leistungen angerechnet.

Titelbild: altanaka/ shutterstock.com