Zum Inhalt springen

Hartz IV Urteil: Kein Anspruch auf neue Möbel bei Ungeziefer

Ungeziefer in der Wohnung

Ungezieferbefall in der Wohnung ist nicht nur ekelerregend, sondern kann im Ernstfall auch die Gesundheit schädigen. Ein Jobcenter in Sachsen-Anhalt sah darin jedoch keinen Grund, Hartz IV Empfängern neue Möbel zu zahlen.

Jobcenter muss keine neuen Möbel bei Kakerlakenbefall zahlen

Kakerlaken, Silberfische und Co.: Vielen läuft es bei der bloßen Vorstellung von Ungeziefer in den eigenen vier Wänden schon kalt den Rücken herunter. Haben die die Krabbeltiere es sich erstmal gemütlich gemacht, sind sie oft nur sehr schwer wieder loszuwerden. In vielen Fällen hilft nur die Anschaffung neuer Möbel, um ihnen endgültig den Garaus zu machen. Hartz IV Empfänger können sich das jedoch nicht leisten und wie das Landessozialgericht Sachsen- Anhalt kürzlich entschied, dürfen sie sich dabei auch keine Unterstützung vom Jobcenter erhoffen (Az.: L 2 AS 361/20 B ER).

Familie kämpft mit Schädlingsbefall

Das Urteil erfolgte im Fall einer Familie mit 3 Kindern aus Sachsen-Anhalt. Die ursprüngliche Wohnung der Hartz IV Empfänger war über Monate hinweg mit Kakerlaken befallen. Ihr Vermieter gewährte der Familie daraufhin zwar eine Mietminderung, bekämpfte das Ungeziefer allerdings nicht. Als die Familie dem Jobcenter ihre Lage vortrug, genehmigte die Behörde den Umzug in eine andere Wohnung. Die Möbel wollte die Familie jedoch angesichts des Schädlingsbefalls nicht mehr nutzen und entsorgte sie auf dem Sperrmüll. Einzig eine Wohnzimmeranbauwand wurde gereinigt und in die neue Wohnung mitgenommen, alte Matratzen wurden vorab verkauft.

Antrag auf neue Möbel abgelehnt

Für die Erstausstattung ihres neuen Heims beantragten die Leistungsempfänger darauf die Anschaffungskosten für Lampen, Sofa, Kleiderschränke, Bett, Matratzen, Kühlschrank und Schreibtisch beim Jobcenter. Das Jobcenter lehnte den Antrag jedoch prompt ab. Die Begründung: Die Familie hätte die alten Möbel reinigen und nutzen können – trotz Insektenbefall der Wohnung.

Diesen Bescheid wollte die Familie so jedoch nicht akzeptieren und versuchte, das Jobcenter über einen Eilantrag zur Zahlung der Möbel zu verpflichten. Ähnlich wie bei einem Wohnungsbrand, läge angesichts des Schädlingsbefalls eine besondere Bedarfslage vor, die die Beschaffung der Erstausstattung rechtfertige. Der Fall landete in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt.

LSG urteilt im Sinne des Jobcenters

Das Gericht lehnte den Antrag der Familie ab. Wie auch das Sozialgericht Halle in erster Instanz, erkannte auch das LSG die Notwendigkeit neuer Möbel nicht an. Die alten Möbel wären nicht unbenutzbar gewesen und hätten gründlich gereinigt werden können, um verbleibende Insekteneier zu entfernen. Lediglich eine Kostenübernahme für neue Matratzen sei denkbar gewesen, sofern sich die Kakerlaken in den alten Matratzen eingenistet hätten.

Titelbild: Elnur/ shutterstock.com