Update vom 11.02.2021: Die Bundesregierung hat die Verlängerung des erleichterten Zuganges zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.
Das Bundeskabinett beschloss im August die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Hartz IV Leistungen in der Corona-Krise. Die Entscheidung der Regierung ist nun auch in den Jobcentern angekommen.
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Vereinfachter Zugang zu Hartz IV in der Corona-Krise
Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern, hat die Regierung den Zugang zu Hartz IV Leistungen vorübergehend erleichtert. Durch die Einführung des § 67 SGB II mit dem Namen „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2“ über das Sozialschutzpaket I sollen Bedürftige in der Krise unterstützt werden.
Lediglich Verlängerung bis Ende 2020
Die Regelungen sollten ursprünglich bis zum 30. September 2020 bestehen. Die Corona-Krise dauert jedoch weiter an und eine Besserung ist angesichts der aktuell steigenden Fallzahlen nicht zu vermuten. Aus diesem Grund beschloss das Bundeskabinett die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Hartz IV Leistungen bis zum 31.12.2020 – vorerst. Medienberichten zufolge sollten die Regelungen ursprünglich gar bis Ende 2021 verlängert werden (HartzIV.org berichtete). Die vorläufige Verlängerung bis Ende diesen Jahres scheint letztendlich vergleichsweise vorsichtig.
Keine Vermögensprüfung bis 2021
Maßgebliche Inhalte des Gesetzes sind der Wegfall der Vermögensprüfung sowie die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Die Maßnahmen greifen für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, deren Bewilligungszeitraum spätestens am 31.12.2020 startet.
Die Nachricht über die Verlängerung dieser Regelungen ist mittlerweile auch in den Jobcentern angekommen:
„Wenn Kunden in diesem Zeitraum erklären, dass sie über kein erhebliches Vermögen verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten werden„, so Fabian Huske, Geschäftsführer des JC Lüchow-Dannenberg.
Die Maßnahmen sollen dabei vor allem denen zugutekommen, die als Soloselbstständige oder Kleinunternehmer in Zeiten der Pandemie mit großen Einkommensdefiziten konfrontiert werden. Stimmen aus Sozialverbänden und Sozialpolitik kritisieren derweil, dass Personen, die sich schon vor der Corona-Krise im Hartz IV Bezug befunden haben, zu wenig von den Maßnahmen profitieren.
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