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Hartz IV Empfänger müssen sich immer mehr Geld vom Jobcenter leihen

Traurige Mutter hat kein Geld

Das Jobcenter kann in finanziellen Notlagen Darlehen gewähren, um Hartz IV Empfängern in dringenden Fällen die Finanzierung notwendiger Anschaffungen zu ermöglichen. Wie die Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf die Anfrage einer Linken-Bundestagsabgeordneten nun beweist, steigen die dringend notwendigen Beträge weiter. Hält die Bundesregierung den Regelsatz angesichts dieser Erkenntnisse immer noch für ausreichend?

Hartz IV Darlehen bei unabweisbarem Bedarf

Befinden sich Hartz IV Empfänger in einer besonderen Notlage, kann das Jobcenter gemäß § 24 SGB II ein zins- und gebührenfreies Darlehen gewähren. Dafür müssen in der jeweiligen Situation die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Darlehen ist aus Sicht des Jobcenters absolut notwendig
  • Der Bedarf am Darlehen ist unabweisbar
  • Es stehen keine eigenen finanziellen Mittel (Einkommen, Vermögen) zur Verfügung, der Bedarf kann auf keine andere Weise gedeckt werden (§ 42 a SGB II)

Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben, wenn das Darlehen in der betreffenden Situation unumgänglich ist. So zählen beispielweise ein defekter Kühlschrank oder eine kaputte Waschmaschine als unabweisbarer Bedarf, da auf die Geräte in einem Haushalt nicht verzichtet werden kann. Die Geräte können unterdessen in aller Regel nicht vom Hartz IV Regelsatz gezahlt werden, insbesondere dann nicht, wenn ihre Anschaffung plötzlich notwendig wird und nicht im Voraus geplant werden konnte. Die Tilgung des Darlehens erfolgt durch eine 10-prozentige Kürzung des Regelsatzes jeden Monat.

Dazu: Hartz IV Wahnsinn: 1,60 Euro im Regelsatz für eine Waschmaschine

Durchschnittlicher Darlehensbetrag hat sich verdoppelt

Wie eine Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage von Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann nun zeigt, ist der durchschnittliche Betrag eines Darlehens vom Jobcenter in den letzten 12 Jahren erheblich gestiegen. In der Antwort, die dem Spiegel vorliegt, bestätigt die BA, dass der durchschnittliche Darlehensbetrag von 231 Euro im Jahr 2007 auf 459 Euro im Jahr 2019 gestiegen ist – Ein Anstieg um fast 100 Prozent!

Zimmermann: Darlehen belegen zu knappen Regelsatz

Für Linken-Abgeordnete Zimmermann ist diese Entwicklung kaum verwunderlich. Sie beweist vielmehr die Tatsache, dass der Hartz IV Regelsatz zu knapp bemessen ist, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Es ginge bei der Darlehensgewährung schließlich „nicht um irgendwelche Luxusgüter, sondern schlicht und ergreifend um die wichtigsten Dinge zum Überleben“, so die Sozialexpertin gegenüber Spiegel.

Zimmermann fordert nun die Gestaltung der Regelleistungen auf eine Weise „dass unabdingbare Anschaffungen auch getätigt werden können, ohne sich dafür verschulden zu müssen“.

Titelbild: Raman Venin/ shutterstock.com