Keine Leistungskürzungen bei Hartz IV in der Corona-Krise? Von wegen! Trotz der weltweiten Pandemie und ihren wirtschaftlichen Konsequenzen wurden tausende Hartz IV Empfänger zu Beginn der Corona-Krise herzlos sanktioniert.
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Hartz IV Sanktionen trotz Corona-Krise
Die Corona-Krise und ihre Folgen im Alltag haben Hartz IV Empfänger schwer getroffen. Besonders zu Beginn der Krise wurde erwartet, dass sich Leistungsbezieher an die neuen Umstände anpassen und geschlossene Tafeln, steigende Lebensmittelpreise und den Wegfall des kostenlosen Schulessens einfach so wegstecken – ohne staatliche Hilfe, versteht sich. Trotz milliardenschwerer Hilfspakete hatte die Regierung in der Pandemie für Hartz IV Empfänger nämlich nichts übrig. Im Gegenteil: Wie die Antwort des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auf eine Anfrage der Grünen zeigt, wurden tausenden Hartz IV Bedürftigen am Anfang der Krise die Leistungen gekürzt.
42.000 Sanktionen gegen Familien
Wie die Antwort des BMAS belegt, wurden im März 2020 42.000 Leistungskürzungen gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ausgesprochen. Laut der Antwort, die dem evangelischen Pressedient (epd) vorliegt, wurden in rund 850 Fällen die Leistungen für eine Person im Haushalt vollständig gekürzt. Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministerium klarstellte, handele es sich bei den Vollsanktionierten allerdings um Hartz IV Aufstocker; also um Erwerbstätige, die ihr Gehalt mit Hartz IV Leistungen aufstocken und deren Zahlungsanspruch nunmehr kurzzeitig erloschen ist.
Verfassungsgericht verbietet Vollsanktionen
Eine vollständige Leistungskürzung im eigentlichen Sinne ist seit Ende 2019 nicht mehr möglich. Das Bundesverfassungsgericht entschied im November, dass der Hartz IV Regelsatz nur um maximal 30 Prozent gekürzt werden darf. Zuvor konnte das Arbeitslosengeld II in 3 Stufen letztlich vollständig gekürzt werden.
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