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Hartz IV: Diese Corona-Sonderregeln vom Jobcenter enden bald!

Sanduhr läuft

Update vom 23.11.2020: Der Bundestag hat die Verlängerung des erleichterten Zuganges zur Grundsicherung bis zum 31. März 2021 beschlossen. Mehr dazu hier.

Sonderregelungen durch Sozialschutzpakete

Um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie abzufedern, beschloss die Bundesregierung im April diesen Jahres zwei Sozialschutzpakete. Inhalt dieser Hilfspakete war neben Regelungen zur Kurzarbeit und Kinderbetreuung auch § 67 des Zweiten Sozialgesetzbuches namens „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2; Verordnungsermächtigung“.

Sonderregeln laufen aus

Durch die verschiedenen Sonderregelungen, wurde Betroffenen der Zugang zu Hartz IV Leistungen in der Corona-Krise erleichtert – doch einige dieser Regeln enden nun:

Automatische Weiterbewilligung

Die Bundesagentur für Arbeit setzte das Antragsverfahren für die Weiterbewilligung von Hartz IV Leistungen in der Corona-Krise vorübergehend aus. Nun hält die Bürokratie jedoch wieder Einzug in den Jobcentern: Alle Hartz IV Empfänger, deren Bewilligungszeiträume, ab dem 31. August 2020 ablaufen, müssen einen Weiterbewilligungsantrag stellen – andernfalls können keine Leistungen bezogen werden.

Dazu: Jobcenter: Ende der automatischen Hartz IV Weiterbewilligungen!

Vermögensprüfung

Um eine schnelle Bearbeitung der Hartz IV Anträge in der Corona-Krise zu gewährleisten, wurde die Prüfung der Vermögensverhältnisse vorübergehend ausgesetzt. Durch die Vermögensprüfung wird seitens des Jobcenters festgestellt, ob Hartz IV Bedürftige über finanzielle Mittel verfügen, die sie einsetzen können, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, ehe sie Hartz IV Leistungen beziehen. Die Prüfung des Vermögens ist ein arbeitsintensiver und zeitaufwändiger Prozess; ihr Wegfall beschleunigte die Auszahlung der Leistungen in Zeiten der Krise enorm. Ab dem 30. September 2020 wird die Prüfung jedoch wieder regulär ausgeführt.

Prüfung der Wohnverhältnisse

Auch die Prüfung der Angemessenheit der Wohnverhältnisse wurde in der Corona-Krise zwecks Beschleunigung des Antragsverfahrens ausgesetzt. Auf diese Weise sollte zudem verhindert werden, dass Betroffene in der Krise ihre Wohnung verlieren, weil diese unangemessen teuer ist. Bis zum 30. September 2020 übernimmt das Jobcenter weiterhin die Kosten der Unterkunft in voller Höhe – ungeachtet der Angemessenheit der Wohnung. Ab Oktober prüft das Jobcenter dann wieder regelmäßig, ob die Wohnverhältnisse den entsprechenden Vorgaben gerecht werden.

Titelbild: Min C. Chiu/ shutterstock.com