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Jobcenter verweigern Beistand bei Terminen

Frau ist mit Beistand bei Termin im Jobcenter

Hartz IV Empfänger dürfen zu Terminen im Jobcenter einen Beistand bzw. eine Begleitperson zur Unterstützung mitnehmen. Einzelne Jobcenter haben ihren Kunden dieses Recht nun scheinbar wider der geltenden Rechtslage verweigert.

Ohne meinen Beistand, ohne mich!

Die Termine im Jobcenter müssen Hartz IV Empfänger keineswegs alleine wahrnehmen. Leistungsempfänger haben gemäß § 13 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch einen Anspruch darauf, einen Beistand oder eine Begleitperson mitzunehmen:

Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.“

Viele Leistungsempfänger fühlen sich mit einem Beistand sicherer und weniger gestresst. Viele Jobcenter scheinen sich trotzdem nicht an die Regelung zu halten – und begründen die Entscheidung mit der Corona-Pandemie. Darunter auch ein Jobcenter in Niedersachsen.

Beistand muss sich im Jobcenter ausweisen

Keine Beistände wegen Corona?

Das Jobcenter Lüneburg gab auf seiner Webseite Ende Mai unter „Aktuelles“ den folgenden Hinweis:

Achtung: Sie kommen nur mit einem konkret bestätigten Termin ins Haus hinein.

Und

Sofern Sie einen Termin erhalten haben, dürfen nur Sie das Haus betreten. Begleitpersonen, Familienangehörige, Dolmetscher auch Kinder (!) müssen vor der Haustür warten.“

Dieser Hinweis ist ohne Verweis auf eine gesetzliche Grundlage immer noch auf der Webseite des Jobcenters Lüneburg einsehbar (Stand: 18. August 2020).

Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor

Ein Verbot für Beistände und Begleitpersonen wegen SARS-CoV-2? Ist das rechtens? Nein, sagt Katja Kipping. Nachdem die Linken-Chefin von der neuen Regelung des Jobcenters Lüneburg erfuhr, stellte sie diesbezüglich prompt eine Anfrage an die Bundesregierung.

Die antwortete, dass ihr bezüglich eines Verbots für Beistände keine Kenntnisse vorlägen und verwies auf den oben genannten Paragraphen 13 Abs. 4 SGB X. Es seien allerdings die geltenden Hygienevorschriften zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus zu beachten. Hartz IV Empfänger haben also nach wie vor das Recht darauf, einen Beistand zu Terminen im Jobcenter mitzunehmen – ohne Wenn und Aber.

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Titelbild: fizkes/ shutterstock.com