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Hartz IV Strompauschale 2020 reicht nicht

Stromzähler

Über 80 Euro im Jahr müssen Hartz IV Beziehende aus ihrem Regelsatz zusätzlich für Strom aufbringen, als eigentlich vorgesehen ist. Ausgehend vom aktuellen Eck-Regelsatz von 432 Euro monatlich und einer darin enthaltenen Strompauschale von 38,32 Euro (8,87 Prozent) haben quer durch die Bundesrepublik 60 Städte unter die Lupe genommen.

Monatlich fehlen 6,85 Euro

Für den Vergleich der Stromkosten gehen wir von

  • Ein-Personen-Haushalt
  • Stromverbrauch von 1.500 kWh jährlich
  • örtlicher Grundversorger
  • verschiedene Stromvergleichsanbieter
  • Abruf der Daten am 23.07.2020
  • 16% Mehrwertsteuer

aus.

Im Ergebnis zeigt sich, dass im Durchschnitt bei den Grundversorgern 45,05 Euro monatlich (540,55 Euro) aufgebracht werden müssen, die einer monatlichen Strompauschale von 38,32 Euro (459,84 Euro) gegenüberstehen – Hartz IV Betroffene müssen monatlich im Schnitt also 6,85 Euro aus dem Regelsatz draufzahlen, was auf das Jahr hochgerechnet 82,16 Euro ausmacht – mehr als zwei mal des Stromanteils im Regelsatz.

In keiner einzigen Stadt hat der Anteil für Strom aus der Grundsicherung ausgereicht, um die Kosten für Strom aus der Grundversorgung zu bezahlen.

Wichtig: Mit 1.500 kWh in in unseren Berechnungen pro Jahr an Stromverbrauch bewegen wir uns am unteren Ende der Verbrauchsskala – hier können es in Haushalten auch 1.600 bis 1.700 kWh sein.

Weitere Defizite durch Warmwasseraufbereitung

Wird das Warmwasser per Strom mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt, erhöht sich der Stromverbrauch bei einem Einpersonen-Haushalt um etwa 30 Prozent, was jährlich unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Strompreises 157,35 Euro ausmacht – monatlich 13,11 Euro. Auch hier reicht der Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung nicht, der sich in 2020 auf insgesamt 119,28 beläuft – monatlich 9,94 Euro. Hartz IV Beziehende mit strombetriebener Warmwasserversorgung eine monatliche Unterdeckung von 10,02 Euro bzw. 120,23 Euro jährlich.

Lesen Sie: Corona-Krise: Hoher Stromverbrauch belastet Hartz IV Bedürftige

Übersicht der Landeshauptstädte

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Preise für Strom in der Grundversorgung des örtlichen Anbieters in den Landeshauptstädten, bei einem Verbrauch von 1.500 kWh für einen Ein-Personen-Haushalt.

Stadtjährlich
in €
monatlich
in €
Diff.
(jährlich) in €
Diff.
(monatlich) in €
Berlin567,4047,28-107,56-8,96
Bremen515,8842,99-56,04-4,67
Dresden529,3944,12-69,55-5,80
Düsseldorf495,0941,26-35,25-2,94
Erfurt537,4444,79-77,60-6,47
Hamburg545,1045,43-85,26-7,11
Hannover494,1341,18-34,29-2,86
Magdeburg535,7944,65-75,95-6,33
Mainz528,9344,08-69,09-5,76
München524,5343,71-64,69-5,39
Potsdam486,8140,57-26,97-2,25
Rostock484,1640,34-24,32-2,03
Saarbrücken556,4546,37-96,61-8,05
Schwerin521,1843,43-61,34-5,11
Stuttgart495,9141,33-36,07-3,01
Wiesbaden530,8744,24-71,03-5,92

Strompreise ziehen weiter an

Bei vielen Stromanbietern ist mit einer Erhöhung der Strompreise zu rechnen. So haben mehrere Versorger auf ihren Webseiten bereits Preissteigerungen ab dem kommenden Monaten veröffentlicht, die mehr als fünf Prozent betragen. Diese Preissteigerungen sind in der Liste nicht berücksichtigt.

Lesen Sie: Rekordniveau: Hartz IV Regelsatz deckt Strompreis nicht mehr

Wechsel des Stromanbieters bringt Vergünstigungen

Durch einen Wechsel des Stromanbieters vom Grundversorger könnten Hartz IV Bedürftige die Belastung für die Stromrechnung senken. So haben die Berechnungen ergeben, dass die durchschnittliche Belastung auf 408,06 Euro jährlich bzw. 35,08 Euro monatlich gesenkt werden könnte. Diese Ersparnisse ergeben sich aus den Neukundenboni der Stromversorger. Anbieter mit einer Vertragslaufzeit von mehr als zwölf Monaten haben wir dabei nicht berücksichtigt, hier lagen die Ersparnisse teilweise höher.

Wechsel setzt Bonität voraus

Ein Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter bleibt jedoch vielen Hartz IV Bedürftigen verwehrt, da in den meisten Fällen Bonität vorausgesetzt wird, und dadurch schon viele Betroffene bei der Neuantragstellung beim günstigeren Versorger abgelehnt werden – erst recht, wenn in der Vergangenheit schon eine Stromsperre eingetreten ist.

Dennoch sollten Betroffene nichts unversucht lassen, den Stromversorger zu wechseln, denn die Strompreise steigen stärker als der Anteil der Strompauschale im Hartz IV Regelsatz. Für den neuen Regelsatz 2021 sieht der Gesetzgeber nur noch 8,48 Prozent des Regelsatzes (37,22 Euro) für Strom vor, wohingegen es in 2020 noch 38,32 Euro bzw. 8,87 Prozent sind.

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