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Linke protestiert: Hartz IV Regelsatz-Berechnung ist „Politikverweigerung“

Hände halten leeres Portemonnaie

Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit zur Ermittlung des Hartz IV Regelsatzes stößt bereits kurz nach seiner Veröffentlichung auf scharfe Kritik: Besonders die Linke zeigt sich mehr als unzufrieden mit dem geplanten Verfahren.

Kritik an Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes

Seit Jahren steht das Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes immer wieder in der Kritik. Nicht nur Hartz IV Bedürftige selbst, auch Fachleute und Verbände beanstanden die fragwürdige Praxis seit Jahren. Besonders die niedrigen Verbrauchsausgaben, die als Berechnungsgrundlage für den Regelsatz dienen, empfinden viele Experten als nicht repräsentativ.

BMAS hält am bisherigen Verfahren fest

In einem kürzlich veröffentlichen Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen wurde nun aber klar: Eine Änderung des Status Quo ist nicht in Sicht – Arbeitsminister Heil plant auch weiterhin, am bisherigen Verfahren festzuhalten. Für Linken-Chefin Katja Kipping ist dieser Entschluss nicht nachzuvollziehen:

Fachleute, Betroffene und Verbände warnen dringend vor einem ‚Weiter-So‘ bei den Regelsätzen. Ein Rechenmodell, das so breit kritisiert wird, darf nicht unverändert fortgeführt werden. Stattdessen muss das Existenzminimum sauber und ohne Tricks berechnet werden“.

Verbrauchsstichproben als Berechnungsgrundlage

Laut dem Entwurf des Arbeitsministeriums steigt der Eckregelsatz im Jahr 2021 von 432 Euro auf 439 Euro – ein Anstieg um gerade mal 7 Euro. Als Berechnungsgrundlage dienen dabei u.a. Verbrauchsstichproben der entsprechenden Referenzgruppen. Für einen Ein-Personen-Haushalt werden die folgenden Ausgaben zur Berechnung des Regelsatzes herangezogen:

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren150,93 Euro
Bekleidung und Schuhe36,09 Euro
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung36,87 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung26,49 Euro
Gesundheitspflege16,60 Euro
Verkehr39,01 Euro
Post und Telekommunikation38,89 Euro
Freizeit, Unterhaltung und Kultur42,44 Euro
Bildungswesen1,57 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen11,36 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen34,65 Euro
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.07.2020
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes

Für 2021 hochgerechnet, würde der Regelsatz für einen Alleinstehenden folgendermaßen aussehen:

Tortendiagramm zu Bestandteilen des Hartz IV Regelsatzes 2021

Dadurch ergeben sich Verbrauchsausgaben von 434,90 Euro im Monat. Aus Katja Kippings Sicht müsse daher schnell ein anderer Berechnungsansatz zur Ermittlung des Regelsatzes her. Die weitere Ablehnungshaltung des Bundesarbeitsministeriums gegenüber eines solchen überarbeiteten Verfahrens sei schlichtweg „Politikverweigerung“.

Titelbild: perfectlab/ shutterstock.com