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Neue Hartz IV Regelsätze: Kinder kommen zu kurz!

Trauriges Kleinkind schaut aus dem Fenster

UPDATE: Mehr Hartz IV: Regelsatz fällt höher aus als bisher geplant

Zum 01. Januar 2021 werden die Hartz IV Regelsätze im Rahmen der alljährlichen Erhöhung erneut angehoben. Doch ein besonders schützenswerter Teil der Hartz IV Bedürftigen profitiert nicht davon: Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren gehen völlig leer aus.

Regelsatzstufen 2021: Übersicht

Grundsätzlich gilt: Wer bei der jährlichen Anhebung des Hartz IV Regelsatzes eine fundamentale Veränderung des Status Quo erwartet, wird vermutlich enttäuscht – so auch dieses Jahr. Der Eckregelsatz soll 2021 um lediglich 7 Euro steigen. Zur Veranschaulichung sind die Regelbedarfsstufen für 2021 im Vergleich mit denen des Jahres 2020 der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Bedarf20212020
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
439 Euro432 Euro
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
(Regelbedarfsstufe 2)
395 Euro389 Euro
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
351 Euro345 Euro
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
351 Euro345 Euro
Kinder 14 bis unter 18 Jahre
(Regelbedarfsstufe 4)
367 Euro328 Euro
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
(Regelbedarfsstufe 5)
308 Euro308 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre
(Regelbedarfsstufe 6)
278 Euro250 Euro
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14.07.2020
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes


Keine Hartz IV Erhöhung für Kinder trotz Kinderarmut

Wer die Regelsatzstufen aufmerksam studiert, wird bemerken, dass der Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren 2021 nicht erhöht wird – und das trotz anhaltender Kinderarmut in der Bundesrepublik. Einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts zufolge leben rund 2,55 Millionen Kinder in Deutschland in Armut. Diese Umstände ergeben sich nicht zuletzt daraus, dass das Kindergeld auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet wird und so nicht bei den bedürftigen Familien ankommt.

Kommt jetzt die Kindergrundsicherung?

Auch die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder unter 5 Jahren um 28 Euro monatlich und Kinder zwischen 14 und 18 Jahren um 39 Euro kann aus Sicht vieler Experten und Verbände eine verlässliche Kindergrundsicherung nicht ersetzen. Aus Sicht der Linken-Politikerin Sabine Zimmermann ist die längst überfällig:

Es darf nicht sein, dass Kinder immer mehr zum Armutsrisiko werden“.

Der Staat müsse Armut effektiv verhindern und eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, so Zimmermann.

Titelbild: MNStudio/ shutterstock.com