Zum Inhalt springen

Folgenschwerer Fehler: Jobcenter kürzt Hochschwangeren das Hartz IV

Traurige schwangere Frau

„Irren ist menschlich“, heißt es in einem Sprichwort – doch manche Irrtümer können ernste Konsequenzen haben. So auch im Fall einer jungen Frau aus Greifswald. Das Jobcenter kürzte der frischgebackenen Mutter sämtliche Hartz IV Bezüge – der Grund dafür klingt unglaublich.

Jobcenter kürzt Zweifach-Mutter das Hartz IV

Als Adriana A. aus Züssow bei Greifswald den Brief des Jobcenters öffnet, staunt die 22-Jährige nicht schlecht. Das Jobcenter will der frischgebackenen Zweifach-Mutter die Hartz IV Leistungen streichen – und das 3 ½ Wochen nach der Geburt ihres Kindes. Als die junge Frau den Grund für die Leistungskürzung erfährt, kann sie es nicht fassen.

Hochschwanger auf dem Bau?

Das Jobcenter wirft Adriana A. vor, in den letzten Monaten bei einer Gerüstbaufirma gearbeitet zu haben – und das hochschwanger:

Als ich diesen Brief geöffnet habe, dachte ich, das kann jetzt alles nicht wahr sein. Klar, hochschwanger turne ich da über die Baugerüste“, so die junge Mutter gegenüber der Ostsee-Zeitung (OZ).

Jobcenter verwechselt junge Frau mit ihrem Freund

Eine hochschwangere Frau inmitten von schweren Maschinen bei der vom Jobcenter beschriebenen körperlichen Arbeit auf dem Bau ist nun wirklich nur schwer vorstellbar. Wie sich später herausstellt, passt diese Tätigkeitsbeschreibung tatsächlich nicht auf Adriana A., sondern auf ihren Freund. Der junge Mann ist seit April für ein Gerüstbauunternehmen tätig, Adriana A. habe die entsprechenden Unterlagen selbst beim Arbeitsamt in den Briefkasten geworfen.

Doch der OZ zufolge leugnet das Arbeitsamt, die Papiere je erhalten zu haben. Trotz der pandemiebedingten Schließungen, will das Jobcenter seinen Fehler nun schnellstmöglich korrigieren. Die junge Mutter hat den Schreck trotzdem noch nicht ganz verwunden:

Einen Brief mit der Ankündigung eines Zahlungsstopps zu bekommen ist als Mutter von zwei Kindern die Hölle“.

Hinweis: Bei fehlerhaften Bescheiden des Jobcenter besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid zu erheben.

Titelbild: Antonio Guillem/ shutterstock.com