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Dubiose Scheinverträge: Hartz IV Mietkosten müssen nachprüfbar sein

Haus und Bausteine mit Schriftzug "Miete"

Hartz IV Empfänger können künftig nicht damit rechnen, dass das Jobcenter ihre Miete übernimmt, wenn die tatsächlichen Wohnkosten nicht offen dargelegt werden. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Beschluss vom 02.Juni 2020 (Az.: L 11 AS 228/20 B ER).

Jobcenter schiebt Betrügern den Riegel vor

Werden Mietkosten nicht offen dargelegt, muss das Jobcenter die Miete von Leistungsberechtigten nicht übernehmen. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen geht mit diesem Eilbeschluss gegen Scheinmietverträge vor und macht es so Betrügern schwerer, sich Leistungen zu erschleichen.

Mietangebot ändert sich plötzlich

Hintergrund des Beschlusses war der Fall einer Familie aus dem Raum Hannover. Die Familie sollte nach Northeim umziehen und legte dem Jobcenter ein Mietangebot einer Wohnung mit Mietkosten in Höhe von 1.070 Euro vor. Diesen Preis hielt das Jobcenter jedoch angesichts der Größe von 120 qm und dörflichen Lage der Wohnung für unangemessen. Kurz darauf änderte der Vermieter aus Moskau sein Angebot dramatisch: Die Wohnung sollte plötzlich nur noch 750 Euro im Monat kosten. Doch damit nicht genug: Auch die Wohnfläche hatte sich verändert – die betrug mittlerweile 130 qm.

Jobcenter untersucht

Das alles reichte, um das Jobcenter stutzig zu machen und den Fall näher zu untersuchen. Schnell stelle sich heraus, dass der Vermieter der Vater der potentiellen Mieterin war, die das Haus in seinem Namen erworben hatte. Für das Jobcenter kam eine Übernahme der Mietkosten nur gegen Vorlage von Zahlungsnachweisen in Frage.  Das wollte die Familie jedoch nicht auf sich sitzen lassen und stellte bei Gericht einen Eilantrag, da ihnen andernfalls die Obdachlosigkeit drohe.

Gericht entscheidet gegen Familie

Das Gericht entschied zugunsten des Jobcenters.  Aus Sicht der Richter spreche in diesem Fall viel für einen Scheinmietvertrag. So sei es z.B. äußerst marktuntypisch, dass eine Wohnung mietpreislich einfach so um 30 Prozent reduziert würde. Hinzu komme, dass die Wohnung entgegen den Behauptungen der Familie nicht besonders günstig sei. In der Anschaffung habe sie lediglich 80.000 Euro gekostet und würde sich so in wenigen Jahren refinanziert haben. Auch bezüglich der Zahlungsmodalitäten gab es einige Auffälligkeiten. Der Vermieter gebe sich augenscheinlich mit Barzahlungen zufrieden, was ein Zurückverfolgen des Geldflusses nicht möglich mache.

Alle Infos über die Wohnung bei Hartz IV finden Sie hier.

Titelbild: FrankHH/ shutterstock.com