Zum Inhalt springen

Hartz IV: Essensausgabe für bedürftige Schüler diskriminiert Reiche?

Kinder bei der Essensausgabe

Der Wegfall des kostenlosen Schulessens stellt Hartz IV Empfänger in der Corona-Krise vor eine finanzielle Herausforderung. Im Rahmen des Sozialschutzpakets sollen bedürftige Kinder daher mit Essenslieferungen versorgt werden. Wie die Redaktion von Buergergeld.org erfahren hat, wird dieses Vorhaben jedoch nicht überall in die Tat umgesetzt. Der Grund: Finanziell besser gestellte Familien könnten sich diskriminiert fühlen.

Sozialschutzpaket sieht Essenslieferungen vor

Die Schließung der Schulen und Kitas in der Corona-Krise bringt für Hartz IV Empfänger eine bedeutende Mehrbelastung mit sich. Die kostenlose Essensausgabe für Schüler kann derzeit nicht wie gewohnt in der Mensa stattfinden, aus diesem Grund sieht das Sozialschutzpaket der Bundesregierung vor, Schüler aus Hartz IV-bedürftigen Familien vom 01. März bis zum 30. Juni 2020 über die Bildungs- und Teilhabeleistungen mit Essenslieferungen zu versorgen.

Leserbrief: Keine Essensausgabe wegen Diskriminierung

Wie die Redaktion von Buergergeld.org jedoch kürzlich erfuhr, sind die vorgesehenen Essenslieferungen in einigen Regionen nur leere Versprechungen. Eine Leserin berichtete uns von ihren Erfahrungen mit den zuständigen Behörden im Raum Hannover: Die Frau, die aufstockend Hartz IV Leistungen erhielt, erkundigte sich bei der Landesschulbehörde über die Essenslieferung für ihre Kinder im Schulalter. Nach langem Hin und Her setzten die Zuständigen die Frau darüber in Kenntnis, dass die Landesschulbehörde eine Essensausgabe derzeit untersage. Der Grund dafür sorgte in unserer Redaktion gelinde gesagt für Stirnrunzeln.

Essensausgabe unfair?

Die Landesschulbehörde verbiete eine Essensausgabe an bedürftige Kinder, da aktuell hinreichende Konzepte zur Einhaltung der Infektionsschutzabstände fehlen würden. Eine Herausgabe des Essens zum Abholen sei zudem u.a. aus „Diskriminierungsgründen und Fairnessgründen der anderen Kindern gegenüber nicht gestattet“. Kurz: Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug werden von den Schulen nicht mit Essen versorgt, da dies Kinder aus finanziell besser gestellten Familien benachteiligen würde. Der Frau wurde darauf angeraten, ihre Kinder in einer Notbetreuung unterzubringen. Dort würden die Kinder dann eine Mahlzeit erhalten.

buergergeld.org hält Sie auf dem Laufenden

Die Begründung der Landesschulbehörde für die fehlende Herausgabe des Schulessens klingt unglaublich. Ob und inwiefern sich diese Weisung ändert bzw. aktualisiert wird, ist derzeit allerdings nicht klar. Das Team von Buergergeld.org wird jedoch über alle nennenswerten Entwicklungen berichten.

Titelbild: Zurijeta/ shutterstock.com