„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im ersten Artikel des Grundgesetzes. Dieser Grundsatz scheint jedoch nicht für Hartz IV Empfänger zu gelten. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wurde kürzlich eines Möbelhauses verwiesen – der Grund: Er bezog Hartz IV Leistungen.
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Hartz IV Empfänger beantragte Erstausstattung bei Jobcenter
Diese Geschichte klingt unglaublich, trug sich jedoch in einem Möbelhaus im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu. Ein 44-Jähriger zog kürzlich mit seinem 3-jährigen Sohn zurück in seine Heimatstadt Hamm. Mit Hilfe des Jobcenters konnte er als Hartz IV Empfänger eine kleine Wohnung beziehen, wobei ihm die Erstausstattung für eben diese vom Jobcenter gezahlt werden sollte: „Dafür haben wir einen Rahmenvertrag mit dem Möbeldiscounter Poco geschlossen“, so Pressesprecherin des Jobcenters Heike Nowak gegenüber dem Westfälischen Anzeiger.
Möbelhaus weist Leistungsbezieher ab
Das Jobcenter stellte ihm einen Auftragsschein aus, mit dem er sich auf den Weg zu Poco in der Stadt Berkamen machte. Dort angekommen wurde der Hartz IV Empfänger jedoch abgewiesen. Zu dem Zeitpunkt lief eine 20-Prozent- Rabatt-Aktion, von der der Mann als Hartz IV Empfänger ausgenommen sei. Ein Mitarbeiter des Möbelhauses wies ihn daraufhin im Beisein von anderen Kunden an, das Geschäft wieder zu verlassen. Für Heike Nowak ein echter Skandal, zumal das Jobcenter von dem Preisnachlass profitiert hätte und nicht der Leistungsempfänger:
„Zu sagen, Sie werden nicht bedient, weil Sie vom Jobcenter kommen, ist absolut diskriminierend“.
Möbelhaus entschuldigt sich
In einem Gespräch mit dem Möbelhaus versicherte man der Pressesprecherin des Jobcenters, dass Mitarbeiter künftig im Umgang mit Kunden besser geschult werden sollten. Hartz IV Empfänger müssten selbstverständlich bedient werden und seien nicht von adäquatem Kundenservice ausgenommen: „Poco möchte niemanden diskriminieren“, so eine Poco-Sprecherin gegenüber „Der Westen“. Wie der Hartz IV Empfänger dem Westfälischen Anzeiger berichtete, habe sich das Möbel-Unternehmen mittlerweile bei ihm entschuldigt.
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