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Hartz IV: Für die Ärmsten hat die Bundesregierung nichts übrig!

Familie Geld Sepia

„Entgegen des eindringlichen Appells von Experten und Expertinnen aus der gesamten Zivilgesellschaft und trotz der sichtbaren Not der Menschen, hat die Bundesregierung bisher ausgerechnet für die Ärmsten nichts übrig“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Das aktuell verabschiedete Sozialschutzpaket reiche bei weitem nicht. Die Betroffenen haben in der Regel keine Rücklagen und sind auf eine Unterstützung des Staates zum Leben angewiesen.

Aufruf soll Politikern die Ärmsten in Erinnerung bringen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Paritätische Gesamtverband und weitere bundesweite Organisationen haben daher einen Aufruf gestartet um monatlich 100 Euro mehr für Menschen mit Hartz IV zu erreichen. Zudem fordern sie eine 200 Euro Einmalzahlung für krisenbedingte Zusatzausgaben (HartzIV.org berichtete).

Wegfall von kostenlosen Angeboten belastet zusätzlich

Die aktuelle Corona-Krise habe die Ärmsten der Gesellschaft mit „besonderer Härte“ getroffen, so Gwendolyn Stilling vom Paritätischen Gesamtverband. Kein kostenloses Schulessen und auch der Anstieg von Kosten der Lebensmittel und Hygieneartikel sind ein echtes Problem.

Sozialschutzpaket II ist in der Diskussion

Ende April hatte sich das Bundeskabinett bereits über ein Sozialschutzpaket II beraten um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Der SPD Arbeitsminister Hubertus Heil und Stephan Stracke, Sprecher der CSU-Landesgruppe, streben Mitte Mai diesbezüglich einen Abschluss an. Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband geht dieses jedoch definitiv nicht schnell genug. Soforthilfen seien unumgänglich. Zudem sei der Inhalt des Sozialschutzpaket II eine „armutspolitische Enttäuschung“. Auch der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, ist der Meinung, die aktuellen monatlichen Kosten der Sozialhilfeempfänger seien in der Krise nicht geringer als vorher und wollen bezahlt werden. Denn auch Bauer weiß, „gegen Armut hilft Geld“.

Sozialschutzpaket I gilt seit Ende März

Das Sozialschutzpaket I wurde am 27. März diesen Jahres verabschiedet und enthielt unter anderem einen verlängerten Leistungsanspruch von 3 Monaten für die Empfänger von Arbeitslosengeld I. Weitere Infos dazu in diesem Artikel.

Titelbild: New Africa/ shutterstock.com