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Hartz IV: Wenn Kurzarbeitergeld nicht zum Leben reicht

Verzweifelte Frau mit Geldbörse

Jeder dritte Betrieb meldet zurzeit Kurzarbeit an. Für viele Arbeitnehmer hat dieses zur Folge, dass ihre Kosten bei sinkenden Einnahmen zum Problem werden. Zusätzlich zum Kurzarbeitergeld beantragen deshalb viele Hartz IV. Der Bund hat jetzt reagiert und kündigt die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes je nach Bezugszeitraum an. Zudem sollen Regelungen in Bezug auf Sozialhilfen gelockert werden.

Kurzarbeitern steht oft mehr Geld zu als ihnen bewusst ist

Je nach Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes kann nach dem vierten Monat eine Steigerung von 60 auf 70 Prozent; ab dem siebten Monat sogar auf 80 Prozent erfolgen. Hat der Antragsteller Kinder, erhöht sich dieser Wert nochmals um 7 Prozent. Wichtig dabei: Die Arbeitszeit muss mindestens um 50 % gekürzt worden sein um Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Mehr Infos zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.

Konkret erhält also ein Arbeitnehmer, welcher seit April Kurzarbeitergeld bekommt, alle vier Monate 10 % mehr Förderung als im Vormonat. Dieses gilt jedoch nur für das Jahr 2020.

Lesen Sie: Corona-Krise zwingt Kurzarbeiter in Hartz IV Bedürftigkeit

Welche Förderung bringt für mich am meisten?

Eine Aufstockung mit dem Hartz IV-Satz oder dem Kinderzuschlag kann online beantragt werden. Diesbezüglich wurden die Voraussetzungen erheblich gelockert. Durch die schlechte Informationslage wissen davon aber nur wenige potentiell Begünstigte. Eine Lockerung ist beispielsweise das großzügige Prüfen von Rücklagen. Bis zu 150 000€ darf eine vierköpfige Familie beispielsweise ansparen. Auch die KdU werden ohne Einschränkungen in Bezug auf die Wohnungsgröße anerkannt.

Mehr Infos zum Kinderzuschlag hier: Kinderzuschlag.org

Wohngeld ist eine Alternative zum Jobcenter

Wer Wohngeld beantragt, macht sich frei vom Jobcenter, muss aber in Bezug auf die Miete aufpassen und darf hierbei den zulässigen Satz nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.

Interessant für alle Antragssteller: Bis Ende 2020 dürfen Einkommensverluste durch einen Nebenjob ausgeglichen werden, ohne dass dieser Betrag auf Förderungen angerechnet wird.

Titelbild: favorita1987/ shutterstock.com