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Linken-Chefin fordert: Keine Hartz IV Einkommensprüfung von Paaren!

Paar sitzt besorgt an einem Tisch

Im Rahmen des Corona-Sozialschutzpakets wurde die Vermögensprüfung bei der Beantragung von Hartz IV Leistungen vorerst ausgesetzt. Für Linken-Chefin Katja Kipping ist dies jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, solange weiterhin das Einkommen des Partners bzw. Partnerin geprüft wird.

Sozialschutzpaket geht nicht weit genug

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzudämmen hat die Bundesregierung ein Sozialschutzpaket auf den Weg gebracht. Im Zuge dieser Hilfsmaßnahme wurde unter anderem die Prüfung des Vermögens bei der Beantragung der Grundsicherung ausgesetzt, um zu gewährleisten, dass Bedürftige schnell Zugang zu Hartz IV Leistungen erhalten. Aus Sicht von Katja Kipping ist dies allerdings nicht genug – das Einkommen des Partners wird weiterhin auf die Leistungen angerechnet:

Viele Menschen in Not laufen deshalb Gefahr, keine Grundsicherung zu erhalten oder nur eine gekürzte Grundsicherung zu erhalten“, so die Linken-Chefin in einer Mitteilung auf ihrer Webseite.

Anrechnung kann zu Verweigerung der Grundsicherung führen

Kipping erklärt wie sich das Einkommen des Partners auf fatale Weise auf den Grundsicherungsanspruch auswirken kann:

Je nachdem wie hoch die Wohnkosten gerade ausfallen, kann bereits ein monatliches Nettoeinkommen des Partners von 1.500-2.000 Euro dazu führen, dass die Grundsicherung verweigert oder gekürzt wird. Die Bedürftigkeit wird bei einem Paar ohne Kinder vereinfacht wie folgt ermittelt: 2 x 389,- Euro Regelsatz + 300,- Euro maximale Hinzuverdienstmöglichkeit + Wohnkosten.“

Absurder bürokratischer Aufwand

Ferner kritisiert Kipping den „enormen bürokratischen Aufwand. Dazu gehört u.a., dass auch der Partner bzw. die Partnerin alle Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorlegen muss“. Die Tatsache, dass die Jobcenter angesichts der tausenden Grundsicherungsanträge maßlos überlastet seien, führe die Anrechnung des Partnereinkommens ad absurdum. Die Linkenchefin fordert ein Bedarfsgemeinschaftsmoratorium und die Aussetzung der Anrechnung des Partnereinkommens:

„Wenn die Krise abflaut, ist dann zu prüfen, ob sich dies bewährt hat und auf Dauer gestellt werden kann“, so Kipping.

Titelbild: Marcos Mesa Sam Wordley/ shutterstock.com