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BA: Physische Anwesenheit in Hartz IV Maßnahmen verboten

leeres Klassenzimmer mit Computern auf den Schreibtischen

Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen Auch Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Maßnahmen ergreifen, um ihre Kunden und Mitarbeiter zu schützen.

Physische Teilnahme an Maßnahmen ausgesetzt

Wie die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer, eigens für Fragen in der Corona-Krise, eingerichteten Webseite schreibt, wurden Leitlinien vereinbart, die auch Zusammenkünfte in privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen regeln.

Demnach sind alle Zusammenkünfte zu Hartz IV als auch Arbeitslosengeld I Maßnahmen untersagt.

Hierzu schreibt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite:

„Gleichzeitig hat die BA aus Gründen der Gesundheitsprävention und Fürsorge die Maßnahmeträger gebeten, Sie darüber zu informieren, dass eine physische Anwesenheit in Maßnahmen verboten ist.“

Maßnahmen für Zeit der Corona-Krise unterbrochen

Die bestehenden Maßnahmen für Hartz IV Beziehende und Arbeitslosengeld Empfänger sind für die Zeit der Corona-Krise allerdings nicht beendet, sondern nur unterbrochen. Sobald die Unterbrechung beendet ist, muss die Teilnahme an den Maßnahmen aufgenommen werden.

Ob die weggefallenen Zeiten aufgrund der Unterbrechung wieder nachgeholt werden müssen, wird nach dem Wegfall der Unterbrechung erneut geprüft und den Maßnahmenteilnehmern mitgeteilt.

Fallen Hartz IV Leistungen in der Zeit der Unterbrechung weg?

Betroffene eines Ausfalles müssen sich keine Sorgen machen, dass die Hartz IV Leistungen in der Zeit der Unterbrechung wegfallen. Wie die Agentur für Arbeit schreibt:

„Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden Ihnen auch während der Unterbrechung weiterhin gewährt.“

Bereits entstandene Kosten werden gezahlt

Auch die Kosten, die durch die Teilnahme an den Hartz IV Maßnahmen entstanden sind, bspw. Kinderbetreuungskosten oder bereits gekaufte Monatsfahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Bildnachweis: happystock/ shutterstock