Der Zugang zu Hartz IV Grundsicherungsleistungen soll angesichts der anhaltenden Corona Pandemie massiv gelockert werden, dafür legte der SPD Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil, einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
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Hartz IV Bedürftigkeit wird steigen
Wir wir bereits gestern berichtet haben, wird die Hartz IV Hilfebedürftigkeit in Deutschland zunehmen, da viele Menschen – besonders in der Selbständigkeit oder auch in Minijobs – nicht von den Regelungen der Kurzarbeit oder anderen Maßnahmen profitieren können.
Aktuell rechnen das Bundesarbeitsminsterium mit einem Zuwachs von 1,2 Millionen Hilfebedürftigen aufgrund der Krise.
Vermögensprüfung und Prüfung der Wohnung entfallen
Um Bedürftigen jetzt einen schnelleren und unbürokratischen Zugang zu Hartz IV Leistungen zu ermöglichen, sollen für Neuanträge im Zeitraum zwischen 01.03.2020 und 30.06.2020 sowohl die Vermögensprüfung beim Hartz IV Antrag als die Überprüfung der Angemessenheit Wohnungsgröße als auch der Wohnkosten für einen Zeitraum von sechs Monaten entfallen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden unabhängig der Angemessenheit für sechs Monate in der tatsächlichen Höhe gezahlt.
Kostensenkungsaufforderungen
Analog dazu müssten die Jobcenter alle bestehenden Kostensenkungsaufforderungen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für mindestens den gleichen Zeitraum zurückziehen und auch keine neuen an Hartz IV Beziehende verschicken.
„Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt“, sagte der Bundesarbeitsminister der „Bild am Sonntag“. „Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben.“
Prüfung wird nachgeholt – Bedüftigkeit muss bestehen
Dass die Prüfungen in der aktuell angespannten Lage entfallen, soll nur den Zugang zu den Grundsicherungsleistungen beschleunigen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen wie Bedürftigkeit und Mittellosigkeit müssen dennoch vorliegen. Weitere Informationen siehe Hartz IV Anspruch
Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung relevant
Wenn das Jobcenter die Prüfungen der Vermögen in ein paar Monaten nachholt, wird es wohl zu vielen Nachzahlungen kommen, denn das Vermögen am Tag der Antragstellung ist relevant. Diesen Umstand sollten Antragsteller im Hinterkopf behalten.
Kinderzuschlag wird vereinfacht
Ebenso soll der Antrag auf den Kinderzuschlag (bis zu 185 Euro je Kind) vereinfacht werden. Während im Normalfall das Einkommen der letzten sechs Monate vor Antragstellung geprüft wird, reicht es jetzt temporär aus. wenn das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung belegt wird.
Mehr Informationen: Kinderzuschlag (extern)
Bild: Gena Melendrez/ shutterstock