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Statt Hartz IV: Gesetz zur Grundrente von Bundeskabinett verabschiedet

Ältere Hand hält Münzen

Nach monatelangen Diskussionen hat das Bundeskabinett am 19.02.2020 die von langer Hand geplante Grundrente abgesegnet und auf den Weg gebracht. Zum 01. Januar 2021 soll sie offiziell eingeführt werden, wovon rund 1,3 Millionen Menschen profitieren. Die Grundrente soll vor allem die Altersarmut in Deutschland eindämmen.

Anspruch bei 33 Jahren Beitragsleistungen

Die Grundrente soll vor allem die Menschen unterstützen, die lange berufstätig waren und lediglich Anspruch auf die Grundsicherung hätten. Nun hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Grundrente von Bundesarbeitminister Hubertus Heil (SPD) nach langen Debatten endgültig beschlossen. Ab 2021 haben all jene, mit mindestens 33 Jahre Beitragsleistungen für Beschäftigung, Erziehung und Pflege Anspruch auf die staatliche Unterstützung zur Rente. Kostenpunkt für den Steuerzahler: 1,3 Milliarden Euro.

Wesentliche Aspekte der Grundrente

Neben der Voraussetzung von 33 Beitragsjahren enthält der Gesetzesentwurf u.a. die folgenden wesentlichen Inhalte:

  • Zu niedrige Rentenansprüche: Jahre in denen weniger als 30 Prozent des Durchschnitteinkommens aller Versicherten erzielt wurden, bringen keine Grundrentenansprüche
  • Zu hohe Rentenansprüche: Wer auf Basis eines Einkommens von mehr als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens eingezahlt hat, hat keine Ansprüche auf Grundrente
  • Zugang zur Grundrente über Feststellung des Grundrentenbedarfes, nicht über Antrag
  • Je nach individuell erworbenen Entgeltpunkten steigt Grundrente um maximal 0,8 Entgeltpunkte
  • Berechnung von Grundrentenzuschlag bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten in Staffelung

Grundrente: Einkommensfreibetrag

Der Einkommensfreibetrag für Alleinstehende beträgt grundsätzlich 1.250 Euro. Für Eheleute oder Lebenspartner liegt der Einkommensfreibetrag bei 1.950 Euro. Wenn das Einkommen den Freibetrag übersteigt, wird die Grundrente um 60 Prozent des die Freigrenze übersteigenden Einkommens gemindert. Wenn das Einkommen von Alleinstehenden mehr als 1.600 Euro im Monat oder 19.200 Euro im Jahr beträgt, ist der über darüberliegende Betrag vollständig auf die Grundrente anzurechnen. Ebenso verhält es sich bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit dem Betrag von 2.300 Euro im Monat oder 27.600 Euro im Jahr. Eine automatisierte Einkommensprüfung soll hierbei sicherstellen, dass nur diejenigen die Grundrente bekommen, die sie auch wirklich brauchen.

Arbeitsminister nennt Grundrente „Kompromiss“

Nachdem Arbeitsminister Heil bereits im Frühjahr 2019 Pläne für die Grundrente vorgelegt hatte, ist sie nun letztendlich vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Für Heil ist dies ein großer Schritt:

„Es ist die größte sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode“, so der Minister gegenüber ntv.

Trotz Kritik von Arbeitgebern, die die Grundrente als zu teuer und nicht zielorientiert genug empfanden, zeigt sich Heil zuversichtlich:

„Das Ganze ist ein politischer Kompromiss, aber im Kern ist es eine große Sozialreform“.

Titelbild: StanislauV/ shutterstock.com