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Diskriminierung von Hartz IV Empfängern bei der Wohnungssuche

Trauriger Mann beim Umzug

Der Alltag im Hartz IV Bezug ist mit vielen Hindernissen gespickt. Nicht nur der kleine Geldbeutel macht einem das Leben schwerer: Viele Leistungsbezieher beklagen in diesem Sinne besonders die immerwährende Diskriminierung gegen Hartz IV Empfänger und die damit verbundene soziale Ausgrenzung. Besonders auf dem Wohnungsmarkt scheint Hartz IV Diskriminierung gang und gäbe geworden zu sein. Lässt sich Schadensersatz einklagen?

Keine Vermietung an Hartz IV Empfänger

„An Hartz-IV-Empfänger, Migranten und Immigranten erfolgt keine Vermietung“, so heißt es dem MDR zufolge auf der Webseite einer Hausverwaltung in Magdeburg. Für Rechtsanwalt Christian Wiere ein klarer Fall von Diskriminierung: „Das sieht ganz eindeutig vor, dass man beispielsweise wegen seines Alters, Geschlechts und auch seiner Ethnie nicht diskriminiert werden darf. Und der Ausschluss von Mietinteressenten auf dieser Grundlage ist ein ganz klarer Verstoß gegen das AGG“, moniert er gegenüber dem MDR.

Schadensersatz wegen Diskriminierung

Dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) entsprechend, darf niemand auf Grund seiner Herkunft, seines Alters oder Geschlechtes diskriminiert werden. Weigern sich Vermieter also offen, Wohnungen an Menschen ausländischer Herkunft zu vermieten, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In einem Fall aus Augsburg wurde der Vermieter zu einer Zahlung von 1.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil er seine Wohnung ausschließlich an deutsche Staatsbürger vermieten wollte (AG Augsburg, Urteil v. 10.12.2019, Az.: 20 C 2566/19).

Diskriminierung erfolgt häufig verdeckt

Betroffene sollten Diskriminierung melden – doch die erfolgt selten so offen wie im Beispiel aus Magdeburg. Janine Weidanz von der Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt kennt die verdeckten Maschen der Vermieter: „Eine Person fragt telefonisch nach einer Wohnung, die online eingestellt wurde und dann klingt der Name vielleicht nicht deutsch oder ein Akzent ist zu hören und dann heißt es auf einmal, die Wohnung sei schon vermietet”, erzählt sie dem MDR. Dennoch sei es wichtig, die Ausgrenzung zu melden, um künftig derartigem Verhalten seitens der Vermieter vorzubeugen.

Diskriminierung gegen Hartz IV Empfänger rechtens?

Migranten haben bei offenkundiger Diskriminierung im Falle eines Gerichtsverfahrens gute Chancen auf einen Sieg. Für Leistungsbezieher im Abhängigkeitsverhältnis mit dem Jobcenter sieht es allerdings anders aus: Das Gleichbehandlungsgesetz sieht keine Unrechtmäßigkeit bei Diskriminierung auf Grund des sozialen Status vor. Für Hartz IV Empfänger bedeutet dies, dass sie sich nicht auf Antidiskriminierungsgesetze berufen und somit keinen Klagegrund vorweisen können.

Titelbild: Antonio Guillem/ shutterstock.com