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Hartz IV: Jobcenter kürzt Mietzuschüsse

Trauriger Mann hält seine weinende Frau fest

Seit dem 01. Januar diesen Jahres erhalten rund 660.000 Menschen in Deutschland mehr Wohngeld. Die höheren staatlichen Zuschüsse kommen vielen angesichts der teils exorbitanten Mieten in Großstädten sehr gelegen. Hartz IV Empfänger waren von dieser Entwicklung jedoch nicht betroffen – im Gegenteil: Einigen Leistungsbeziehern wurden die Mietzuschüsse gar gekürzt.

Kein Wohngeld für Hartz IV Empfänger

Um es klarzumachen: Hartz IV Empfänger erhalten kein Wohngeld. Ihnen steht im Rahmen der Hartz IV Leistungen die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) zu. Diese Kosten orientieren sich jedoch an einem vorgegebenen Rahmen, den sie nicht übersteigen dürfen. Übersteigt die Miete einer Wohnung den angemessenen Rahmen, wird die Miete nur teilweise vom Jobcenter übernommen. In anderen Fällen wird den Hartz IV Empfänger angeraten, eine andere günstigere Wohnung zu beziehen.

70 Euro weniger Unterkunftskosten

Dieser angemessene Rahmen, in dem sich die Miete für Hartz IV Empfänger bewegen darf, um vollständig vom Jobcenter übernommen zu werden, wird häufig von Sozialverbänden als „zu niedrig“ kritisiert. Umso erschütternder ist es, wenn Leistungsbeziehern die Wohnzuschüsse auch noch gekürzt werden – doch so verhielt es sich in Michelstadt, Hessen. Wie echo-online berichtet, wurden einem Michelstädter Hartz IV Empfänger die Kosten der Unterkunft von 570 Euro auf 500 Euro vom Jobcenter des Odenwaldkreises herabgesetzt.

Plötzliche Absenkung der Mietzuschüsse

Das Jobcenter wies den Mann darauf hin, er könne seinen Vermieter um eine Mietminderung bitten, andernfalls müsse er die Summe aus seinem Regelsatz begleichen. Dem Mann stellte sich dabei die Frage, warum die Wohnung plötzlich nicht mehr dem angemessenen Rahmen für Unterkunftskosten entsprechen sollte. Angesichts des steigenden Mietspiegels und der Tatsache, dass er dort seit 10 Jahren mit seiner Frau wohne, erschien ihm die plötzliche Absenkung der Zuschüsse befremdlich.

Reduzierung der Mietstufe

Das Erbacher Landratsamt rechtfertigte den Vorfall damit, dass es „keinen qualifizierten Mietspiegel im Odenwaldkreis“ geben würde, berichtet echo-online. Sozialamt und Jobcenter würden sich nach der Wohngeldobergrenze richten und einen Sicherheitszuschlag von 10 Prozent gewähren. Problematisch sei jedoch in diesem Fall die Reduzierung der Mietstufe von 4 auf 2: „Die Reduzierungen treffen Michelstadt am stärksten.“

Jobcenter bleibt hart

Doch das Jobcenter scheint ein Einsehen zu haben und will dem Mann eine Schonfrist gewähren: „Wir zahlen bis zu sechs Monate den höheren Satz weiter. Und alle Betroffenen werden einzeln angeschrieben.“ Nach Ablauf der Schonfrist werden die Unterkunftskosten allerdings gekürzt. Ob der Mann gegen den Beschluss klagen will, ist noch unklar.

Titelbild: altanaka/ shutterstock.com