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Hartz IV: Sozialamt verweigert Schulbücher trotz BSG Urteil

Trauriges Mädchen

„Niemand steht über dem Gesetz“ – dieses Prinzip gilt offenbar nur in der Theorie. Erwerbslosenaktivist Harald Thomé, tacheles e.V., machte vor Kurzem einen Fall publik, in dem sich das Sozialamt Rotenburg (Wümme) über ein Urteil des Bundessozialgerichts hinwegzusetzen scheint. Das Opfer: Ein Mädchen, dem die Kostenübernahme von Schulbüchern verweigert wurde.

BSG urteilt für eine Kostenübernahme von Schulbüchern

„Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen“, so heißt es in einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 08. Mai 2019 (Az.: B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Das Sozialamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) verweigerte dennoch einer Mutter die notwendige Kostenübernahme für die Lehrmittel ihrer Tochter.

Lückenhafte Begründung?

Die Begründung: Die Leistungen seien bereits mit dem Regelbedarf gedeckt: „Die Kosten für Bücher und sonstige Schulmaterialien sind aus den Leistungen für den persönlichen Schulbedarf zu decken“, begründet der Landkreis seine Entscheidung. In einem Facebook Post teilt Harald Thomé mit, dass dies nicht der Fall sei. Die Ablehnung wäre „zur Rechtfertigung des rechtswidrigen Handelns damit begründet das ‚Schulmaterialien‘ beantragt worden seien. Konkret ging es aber nur um Schulbücher“, so der Sozialrechtsexperte.

Landkreis ignoriert Widerspruch gegen Bescheid

Die Familie habe daraufhin mit einer Rechtsanwältin Widerspruch eingelegt, führt Thomé weiter aus. Dieser sei allerdings ignoriert worden. Die Familie sah sich im weiteren Verlauf gezwungen, eine Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Rotenburg einzulegen. Für Harald Thomé ist dies ein Skandal: „Das ist eindeutig Rotenburger Landrecht. Das geht gar nicht! So krass rechtwidriges Handeln muss mal an die Öffentlichkeit gezerrt werden“

Titelbild: Alinute Silzeviciute/shutterstock.com